Marklercourtage fällig oder nicht?

Hallo,

haben uns gestern vom Makler ein Haus zeigen lassen das wir jetzt kaufen möchten.
Heute rief mich der Eigentümer an und fragte ob wir nächste Woche das Haus nicht privat vom ihm kaufen wollen da der Vertrag mit dem Makler dann ausläuft und wir beide davon profitieren würden.

Wir müssten nach der Hausbesichtigung einen Zettel beim Makler unterschreiben, das wenn es zum Abschluß des Vertrages kommt die Courtage fällig wird.

Meine frage ist jetzt wird die Courtage trotzdem fäliig auch wenn der Vertrag mit dem Verkäufer ausläuft und wir das Haus dann von „privat“ kaufen würden?

Vielen Dank für eure Hilfe

Mahalilo

Was soll man dazu sagen? Der Verkäufer bittet Euch, Vertragsbruch zu begehen, um ihn damit bei einem weiteren Vertragsbruch zu unterstützen.

Da wäre ich aber sehr vorsichtig: Makler verdienen ihr Geld vielleicht mit Leichtigkeit, aber sicher nicht mit Dummheit…

Makler sind da glaube ich sehr gewiewt: Die lassen sich diese Courtage nicht entgehen, wenn der Kontakt zwischen Euch und den Verkäufern über ihn zustande gekommen ist.
Ich denke, da kommt ihr um die Zahlung nicht herum!

Gruß, Stefan

Maklercourtage wird immer dann fällig, wenn man von dem Haus als erstes über den Makler erfahren hatte.

Sei es, weil er den Vorschlag gemacht hat, oder aber auch nur, weil er die Anzeige bei Immoscout geschaltet hatte.

Wenn man versucht, das zu umgehen, kann das teuer werden, wenn der Makler das rauskriegt!

Wenn man allerdings zunächst von Privat erfährt, dass ein Haus zum Verkauf steht, und sich ein Makler erst hinterher meldet, und abkassieren will, dann ist natürlich keine Courtage fällig.

Das Haus privat zu kaufen, die Courtage aber trotzdem zu bezahlen hat den Vorteil, dass der Kaufpreis sinkt und damit die Kaufnebenkosten.

Ohne den Makler hätten Sie das Haus ja nicht in Erwägung gezogen, deswegen bekommt er das Geld.

RB

Hallo,

Sie haben mit dem Makler einen Vertrag abgeschlossen. Er hat Ihnen die Immobilie nachgewiesen und Sie haben die Begehung gemacht. Somit wird im Falle eines Kaufes die Courtage fällig.

MfG

Jens Gause

Hm schwierig. Könntet dem Makler sagen, dass ihr kein INteresse mehr habt, selbiges mit dem VK absprechen und nach ablauf der Maklerbindung kaufen. Aber wenn der VK sich dann plötzlich dann nicht mehr erinnern kann. Keine Ahnung, wie es rechtlich ist - leider.

Hallo,

da die Wohnung über den Maklerkontakt bekannt wurde, steht dem Makler das Recht zu, seine Provision zu erhalten. Wäre wohl auch einklagbar.

Grüße