Wir möchten eine immobilie kaufen und haben eine Frage zu möglichen Marklergebühren. Den ersten Kontakt hatten wir direkt zum Verkäufer, der war dann ca. 4 Wochen nicht erreichbar, wir haben dann die Immobilie im Internet wiedergefunden, bei einem Markler und diesem eine E-Mail geschickt. Er hat geantwortet und versucht den Verkäufer zu erreichen, ohne Erfolg. Jetzt hat sich der Verkäufer bei uns direkt gemeldet, wir habne besichtigt ohne Zutun den Marklers und würden kaufen. Der Markler hat sich nicht mehr bei uns gemeldet. Wie sieht es mit Marklergebühr aus?
Moin,
Der Markler hat sich nicht mehr bei uns
gemeldet. Wie sieht es mit Marklergebühr aus?
habt ihr dem Makler nicht sofort schriftlich mitgeteilt, daß die Immobilie bereits bekannt ist, weil ein Erstkontakt mit dem Eigentümer stattgefunden hat?
Das könnte jetzt problematisch werden.
Gandalf
Hallo,
nachdem der Erstkontakt mit dem Verkäufer war, und dies kann ja nachgewiesen werden, dürfte eine Maklercourtage aufgrund eines fehlenden Mitwirken des Maklers nicht fällig sein.
Da der Makler ja nichts zum Zutun des Vertrages beigefragen hat und auch vermutlich keine Maklergebühr schriftlich vereinbart war, dürfte es dem Makler schwer fallen, hier eine Courtage geltend machen zu können; es fehlt m.E. die „übeeinstimmende Willenserklärung“.
mfg
Hallo,
wichtig ist sicherlich zunächst, den Makler sofort darauf hinzuweisen, dass die Immobilie bereits bekannt ist. Meines Erachtens ist er durch die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Immobilienbesitzer tätig geworden.
Das heißt, er hätte vermutlich Anspruch.
Soweit ich weiß, muß er allerdings einen qualifizierten Maklervertrag vorweisen können.
Man könnte mit dem Verkäufer schriftlich vereinbaren, dass er eine eventuell fällige Maklergebühr trägt, oder eine Einigung mit dem Makler erzielen. Vorher aber vielleicht mal bei einem Verband nachfragen, z.B. Ring deutscher Makler.
mfg
jof