Marklerprovision bei Vermietung

Guten Abend zusammen,
ich hätte da eine Frage:
Person A hat ein Mehrparteien Haus und will diese Wohnungen jetzt an den Mann bringen. Dafür Beauftragt Person A einen Verwandten Person B.
Person B ist Immobilienmarkler und preist die Wohnungen gut an und bekommt nach abschluss des Mietvertrages 2,38 Nettokaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt als Provision bezahlt.

Ist das Rechtens in Deutschland?
Ich habe gehört das Verwandte untereinandern zwar die Wohnungen an den Mann bringen dürfen aber dafür keine Provision vom Mieter verlangen dürfen. Stimmt das ?

Wohnungsvermittlungsgesetz

Hallo Villi,

du meinst also, ein Makler darf nicht mit dem Vermieter/Verkäufer verwandt sein, um seinen Beruf ausüben zu dürfen?

fragt sich

Horst

Nein,
sie hat gefragt, ob bei einer Wohnungsvermittlung
Provisionen verlangt werden können, wenn der
Besitzer und der Vermittler verwandt sind.

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Morgen,

was sagt Guido Westerwelle?

„Arbeit muss sich wieder Lohnen“

cu naseweis

… und was steht da drin?

vnA

wer soll das gesagt haben bzw. wo soll das stehen?

vnA

Da meine Gegenfrage offenbar nicht ausreichend war:

Nein, die bloße Tatsache, dass der Makler mit dem Besitzer verwandt ist reicht für einen Ausschluß der Provision nicht aus.
Dazu müsste der Makler nachweislich derart mit dem Besitzer verflechtet sein, dass er nicht als unparteiischer Vermittler auftreten kann.

Gruß!

Horst

Wenn der Vermittler mit dem Eigentümer, Verwalter oder Vermieter rechtlich oder wirtschaftlich eng verbunden ist ,
kann er keine Provision verlangen.

und was genau hat das mit einer verwandtschaftlichen Beziehung zu tun?

vnA

Ich habe nichts gesagt, dass das mit einer verwandschaftlichen Beziehung
zu tun.

Durch das Wohnungsvermittlungsgesetz unterliegt die provisionspflichtige
Tätigkeit des Maklers einigen Einchränkungen, die hier
zu überprüfen wären.

Hallo,

Durch das Wohnungsvermittlungsgesetz unterliegt die
provisionspflichtige
Tätigkeit des Maklers einigen Einchränkungen, die hier
zu überprüfen wären.

Dann sollterst Du nachholen, nach dem Alter des Verwalters und des Vermieters zu fragen. Es wäre schließlich auch zu prüfen, ob die überhaupt schon/noch geschäftfähig sind.
Gruß
loderunner (ianal)

Das kann nicht überprüft werden, da hierzu keine Angaben gemacht werden.

Es kann nur die Eigenschaft als Bruder überprüft werden.

Hallo, erst mal danke an alle für die Anworten.
Was das Alter betrifft keine Ahnung ich weiß nur das Person A (die Besitzerin) die Ältere Schwester von Person B (dem Markler) ist.

Aber wenn man sich das Gesetz so durchliest dann hört sich das nach schwerer Kost an und nach viel Auslegung.

Würde ich auch so sehen.

Im Wohnungsvermittlungsgesetz finden sich keine Anhaltspunkte
dafür, dass bei Verwandschaft zwischen Eigentümer und Vermittler
keine Provison gefordert werden kann.