Hallo Steve,
Ich verstehe deine frage so dass du eine wohnung gemietet hast (also nicht gekauft). Dann darf ein makler wenn er mit der vermietung vom eigentümer beauftragt wurde maximal 2 monatsmieten als provision von dir verlangen.
Die arbeit die er damit hatte ist für die höhe der provision unerheblich. Ob er dir jetzt 2 stunden die wohnung zeigt oder 2 minuten, ob du der erste oder der fünfhundertste Interessent bist dem er die wohnung zeigt ändert an der rechnung leider nichts.
Wenn dir das trotzdem ungerecht vorkommt evtl. Nochmal bei deiner rechtsschutzversicherung oder beim mieterschutzbund nachfragen. Die können dir genaue auskünfte geben wenn sie die komplette faktenlage kennen.
Viel glück.