Marklerprovision Warmmiete

Hallo,

ich hab folgede frage/anliegen. Ich hab von meinem Markler eine Rechnung für eine erfolgreiche Vermittlung bekommen. Provision 1220,00€ zzgl. 19% MwSt. 231,80€ Gesamt 1451,80€. Die Warmmiete mit Stellplatz beträgt 610€. Nebenkosten enthalten. In der Ausschreibung von der Wohnung stand das die Provision 2,38 Nettomieten beträgt. Eine Klatmiete wird nicht angegeben auch nicht im mietvertrag, da die Warmiete ein Festpreis ist. Ich hab gelesen das man die Nebenkosten nicht dazurechnen darf. Muss ich jetzt darafu eingehen oder kann ich nach der kaltmiete verlangen?

Vielen Dank im Vorraus für Ihre Hilfe

Hallo,
der Makler kann von dir nur zwei Nettokaltmieten zzgl. 19% MwSt. Provision verlangen. Somit hat er sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um von diesem die Nettomiete in Erfahrung zu bringen. Kann dieser ihm darüber keine Auskunft geben, ist dies sein Problem. Teile dem Makler mit, dass Du eine genaue Berechnung der Provision wünschst.
Viele Grüße
Sun

Sorry, kann ich nicht beantworten, müsste mich selbst erst einmal schlau machen :frowning:

Die genau berechnung wird warscheinlich so sein:
610 Euro x 2 = 1220 Euro zzgl. 19% MwSt. 231,80 Euro
oder hab ich da was falsch verstanden?

Nein, die Rechnung ist ja falsch. Sie sollte eher lauten:

€ 610,- abzüglich ca. € 90,- Betriebskosten
abzüglich ca. € 60,- Heizkosten

= ca. € 460,- Nettokaltmiete x 2 = € 920,- zzgl. 19% MwSt.

= ca. € 1.094,80 Provision für den Immobilienmakler.

OK?

Nachtrag:

falls noch von Interesse, ich hab mich mal schlau gemacht. Angaben aber dennoch ohne Gewähr :smile:

Zunächst: Sofern es sich nicht um ein 2FH oder EFH mit Einliegerwohnung handelt, in dem auch der Vermieter wohnt, dann düfte eine Inklusivmiete schon einmal grunds. unzulässig sein (von wegen Heizkostenverordnung, die zwingend ist. Hier insbesondere Abrechnung über tats. Verbrauch).

Im Übrigen sind die Meinungen eher geteilt. Die einen vertreten die Auffassung, dass der Makler Anspruch auf volle Provision hat. Andere, wie auch ich, meinen, der NK-Anteil sollte zumind. für die Maklerprovision herausgerechnet werden. (ginge bspw. über Mietspiegel oder Vergleichsmiete für entspr. qm / auf den Stellplatz hätte der Makler wiederum in jedem Fall Anspruch).

Mein Tipp: Gegenvorschlag an Makler unter Hinweis auf die Heizkostenverordung und möglicherweise Nichtigkeit des Vertrages. (falls nicht s.o.)

Siehe auch Wohnraumvermittlungsgesetz, spez. §3, Abs. 2

Hallo,

eigentlich sollte die Provision von der Nettokaltmiete berechnet werden. Maklerprovisionen fuer Mietobjekte sind gesetzlich geregelt.

Schau bei diesem Link, http://de.wikipedia.org/wiki/Provision
und wenn Du weiter googlest, dann wirst Du auch andere Seiten finden, die bestaetigen, was maximal genommen werden darf! :smile:… auf jeden Fall von der Kaltmiete berechnet!! :smile:

„Die zulässige Provisionszahlung an einen Immobilienmakler für die Vermittlung einer Mietwohnung ist in Deutschland durch das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) geregelt. Demnach darf die verlangte Provision maximal zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten (zuzüglich der Umsatzsteuer von aktuell 19 %) betragen (§ 3 Satz 2 WoVermRG). Ein Makler darf die Provision nur verlangen, wenn dies vorher vereinbart war (ein Hinweis des Maklers, dem nicht widersprochen wurde, reicht aus) und wenn der Makler aktiv bei der Vermittlung tätig war.“