Marklervertrag

Hallo ich war bei einem Markler und habe mich für ein Haus interresiert er legte mir zuerst ein Objektnachweis vor indem steht "bei nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses entstehen durch diesen Nachweis keine kosten.
Am nächsten Tag wurde mir eine einseitige Kaufbereitschaftserklärung vorgelegt (auch unterschrieben) darin steht nun das ich eine Pauschale Abfindung in höhe von 500 Euro zu zahlen habe.
Innerhalb von 2 Wochen habe ich von meinen Rücktrittsrecht gebrauch gemacht. Meine Frage nun:
Muß ich diese Pauschale Abfindung bezahlen oder nicht ?

Am nächsten Tag wurde mir eine einseitige
Kaufbereitschaftserklärung vorgelegt (auch unterschrieben)
darin steht nun das ich eine Pauschale Abfindung in höhe von
500 Euro zu zahlen habe.

So steht das da bestimmt nicht. Unter welchen Bedingungen Voraussetzungen oder aufgrund welcher Lieferung und Leistung musst du die 500 euro bezahlen? Bitte wörtlich zitieren!

gruss

Dieser Text steht in der Einseitigen Kaufbereitschaftserklärung Oder Reservierungsvereinbarung:

Mir ist bekannt das diese Erklärung nur unverbindlichen Charakter haben kann da für den Verkauf notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.Aus diesem Grund erkläre ich dem Markler alle kosten zu ersetzen die dieser im zusammenhang mit meiner obrigen Kaufzusage hatte oder noch haben wird sollte ich aus Gründen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat,innerhalb von 2 Wochen das zugesagte Rechtsgeschäft nicht vollziehen.

Ich erkläre mich auch ohne Einreden unwiederruflich bereit, in einem solchen falle der Marklerfirme … für deren leistungen und bemühungen eine nachweisfreie pauschale abfindung in höhe von 500,- euro zzgl.gesetzl. Mwst. zu zahlen

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Dieser Text steht in der Einseitigen
Kaufbereitschaftserklärung Oder Reservierungsvereinbarung:

Mir ist bekannt das diese Erklärung nur unverbindlichen
Charakter haben kann da für den Verkauf notarielle Beurkundung
vorgeschrieben ist.Aus diesem Grund erkläre ich dem Markler
alle kosten zu ersetzen die dieser im zusammenhang mit meiner
obrigen Kaufzusage hatte oder noch haben wird sollte ich aus
Gründen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat,innerhalb von
2 Wochen das zugesagte Rechtsgeschäft nicht vollziehen.

Ich erkläre mich auch ohne Einreden unwiederruflich bereit, in
einem solchen falle der Marklerfirme … für deren
leistungen und bemühungen eine nachweisfreie pauschale
abfindung in höhe von 500,- euro zzgl.gesetzl. Mwst. zu zahlen

Also: du hast eine Kaufzusage gegeben!

  1. wenn du kaufst, passiert nix, außer der normalen Courtage.
  2. wenn du nicht kaufst, weil du sagst du hast ein anderes Haus, dann mußt du zahlen.

kurz bei einem Rücktritt deinerseits von der Kaufbereitschaft, bist du zahlungspflichtig.

gruss