Markt-Waagen sind oft nicht vertrauenserweckend

Müssen Waagen, z.B. auch auf dem Markt, nicht auch sowas wie ein Eichsiegel tragen?

Müssen Waagen, z.B. auch auf dem Markt, nicht auch sowas wie
ein Eichsiegel tragen?

Ja, jede Waage, die für den Verkauf von Ware genutzt wird, muss das Eichsiegel tragen. Auf dieser Marke steht auch das Jahr, bis wann die Eichung Gültigkeit hat. Diese Eichmarke klebt meist seitlich oder auf dem Kundendisplay am Gerät. Verstoß dagegen wird teuer. Gewerbeaufsicht verständigen.

Müssen Waagen, z.B. auch auf dem Markt, nicht auch sowas wie
ein Eichsiegel tragen?

Hallo,

natürlich, alle Waagen die im Handel eingesetzt werden,
unterliegen der Eichpflicht, üblicherweise Eichgültigkeit 2 Jahre.

Geeichte Waage und Ihre Gültigkeit erkennt man an
dem runden Aufkleber mit dem Text:
Geeicht bis
2011/12/13,

Genaue Informationen unter:

http://www.waagen-forum.de/index.php/Hauptstempel

Die Farbe der Aufkleber wechselt auch jedes Jahr,
ähnlich wie beim TÜV-Stempel:
2010 = Gelb
2011 = Braun
2012 = Blau
2013 = Grau
2014 = Grün

Rote Marke = Waage enteicht (nicht mehr OK)

Für „Marktwaagen“ gelten weitere Verschriften
wie z. B. zweite Anzeige auf der Kundenseite.

Wichtig ist:

  1. Leere Waage muss 0,00 Anzeigen
  2. Ohne Verpackung wiegen, bzw. erst Papier
    auflegen und dann Papier Tarieren.
  3. Waage soll gerade stehen, wichtig vor allem
    falls Waage noch mechanisch ist (mit Zeiger).

Auch mit einer geeichten Waage kann man falsch
wiegen wenn man es geschickt anstellt!

Bei Problemen kann man sich ans Ordnungsamt bzw.
das zuständige Eichamt wenden. Die sind zur Kontrolle
/ Überprüfung verpflichtet.

Mfg

Bernd

Müssen Waagen, z.B. auch auf dem Markt, nicht auch sowas wie
ein Eichsiegel tragen?

Messgeräte, die im Geschäftlichen Verkehr benutzt werden, unterliegen der Eichpflicht.
siehe:
http://www.lmg.bayern.de/images/Downloads/Fachinform…

Das gleiche gilt auch für andere Bundesländer.
Mfg.
Hans

Hallo veni-vidi-victoria,

vielen Dank fuer Deine Anfrage.

Ja, das ist in der Eichordnung geregelt. Ganz grob kann man sagen:

Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Waegung bestimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apo-theken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
e) In der Heilkunde.

Jede Waage wird vom Eichamt geprueft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulaessigen Eichtoleranz bestaetigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europaeische Union).

Die Eichgültigkeit für Waagen betraegt in der Regel 2 Jahre.

Ausnahme: Die Eichgueltigkeit betraegt 1 Jahr bei geeichten Kontrollmessgeraeten, bei selbsttaetigen Kontrollwaagen und bei Preisauszeichnungswaagen.

Die Dauer beträgt 3 Jahre bei Waagen mit einer Hoechstlast von 3000 kg oder mehr, mit Ausnahme von Baustoffwaagen.

Die Eichgueltigkeitsdauer wird in Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres bemessen, in dem die Waage zuletzt geeicht wurde. D.h. die Eichung ist gueltig bis bis zum 31.12. des Ablaufjahres.

Bsp.: Eine im Februar 2011 geeichte Waage muss spaetestens im Dezember 2012 nachgeeicht werden.

Der Verwender der Waage ist gesetzlich verpflichtet, für die regelmaessige Nacheichung seiner Messgeraete (Waagen, etc.) zu sorgen.

Stichprobenhaft ueberprueft das Eichamt die Maerkte.

Sollte Dir auf einem Markt eine Waage ohne Eichsiegel aufgefallen sein, kannst Du das auch melden, um eine missbraeuchliche Preisermittlung mit einer manipulierten Waage zu verhindern.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen,

Viele Gruesse

KERN & SOHN GmbH
Thomas Fimpel

Müssen Waagen, z.B. auch auf dem Markt, nicht auch sowas wie
ein Eichsiegel tragen?

Antwort: man unterscheidet zwischen eichfähig und nicht eichfähigen Waagen, alle Produkte zum Verkauf über eine Waage erfordern zwingend mit Eichung zu benutzen sonst hohes Bussgeld und OWIGS Ordnungswiderigkeit vom Landeseichamt zu erwarten. Die geeichten Waagen tragen seitlich oder von Kundenseite aus zu sehen eine farbige Eichmarke…geeicht bis…Jahr… und mind.1 weitere Eichsicherungs-marke… gegen Eingriff preiswerterste und dennoch ordentlich funktionierend Modell best miniline Nr. 24 bis 15 kG/5 g Preis € netto 340,- bei uns -10 % Rabatt +versandkostenfreier Lieferung +19 % Mwst

Mit freundlichen Grüßen
Waagenbaumeister Bernd Langwagen

http://www.waagen-preiswert.de

Müssen Waagen, z.B. auch auf dem Markt, nicht auch sowas wie
ein Eichsiegel tragen?

Sollte eine Waage nicht geeicht sein melde das bitte sofort. Alles weitere und Links zum Thema findest du noch hier: http://www.bosche.eu/info.htm

Es fehlt hier eine wichtige Information: Die bekannte Eichmarke mit „geeicht bis“-Angabe erhält eine geeichte Waage erst bei der Nacheichung!

Wenn die Waage recht neu ist und die Ersteichung noch gültig ist, muss man sich an anderen Kennzeichnungen orientieren. Sehr gut erklärt ist dies hier: http://waage-geeicht.de/woran-erkennt-man-eine-geeic…