welche konkreten marktkonträren Staatseingriffe gibt es bei uns in der BRD? Laut Lehr-/schulbuch gehören dazu Mindestpreise in der Landwirtschaft und Höchstpreise (Mieten) im sozialen Wohnungbau. Ein mit bekannter StD jedoch betrachtet diese als marktonform, denn der Preismechanismus werde nicht außer Kraft gesetzt. Der Staat wird nur aktiv, indem er z. b. die überschüssigen Buttermengen aufkauft.
Mir fielen noch die Subventionszahlungen für z.B. den Braun(?)kohlebergbau ein: eigentlich wirtschaftlich nicht mehr unbedingt wettbewerbsfähige Produkte werden aus Steuergeldern bezahlt. Oder die Finanzierung von Tätigkeiten die wirtschaftlich gesehen nicht lukrativ genug sind (Sozialwesen,…). Und was die Beispiele angeht: das ‚marktkonforme‘ kann durchaus stimmen. Vor allem um die Preise für die jeweilige Ware nicht zu verderben, von deren Gewinn manch einer der Wählerschaft leben muss. Stichwort: geringe Menge -> hoher Preis…
ein besonders schwerer Eingriff besteht im Markt für Krankenversicherung. Anders als bei z.B. KFZ-Versicherungen dürfen die Menschen NICHT in Schadensklassen eingeteilt werden um eine entsprechende Versicherungsprämie zu verlangen. Ich sage nicht, das dies schlecht ist aber es ist definitiv ein erheblicher Eingriff in den Marktmechanismus.
Markus hat die Subventionen genannt. Diese sind immer ein Eingriff und grundsätzlich gilt: Wenn die Wirtschaft ein Projekt für rentabel hält dann könnte sie es alleine finanzieren.
Udo
Hallo,
welche konkreten marktkonträren Staatseingriffe gibt es bei
uns in der BRD?
ein besonders schwerer Eingriff besteht im Markt für
Krankenversicherung. Anders als bei z.B. KFZ-Versicherungen
dürfen die Menschen NICHT in Schadensklassen eingeteilt werden
um eine entsprechende Versicherungsprämie zu verlangen. Ich
sage nicht, das dies schlecht ist aber es ist definitiv ein
erheblicher Eingriff in den Marktmechanismus.
Hallo Udo,
gute Idee, da wäre ich nicht drauf gekommen. Aber marktkonträr bedeutet per Definition, dass der Preismechanismus außer Kraft gesetzt wird. Und bei der GKV setzt der Staat weder einen Mindest-, Höchst- noch einen Festpreis fest. Trotzdem hast du irgendwie Recht, es geht in die Richtung marktkonträr.
Allerdings darf man die private KV nicht vergessen, dort bin ich selbst zum Beispiel sehr wohl mit einer höheren Prämie (Risikozuschlag) belegt.
Denk nur mal an die Regulierungsbehörden für Telekomunikation die Telekom muss sich Preiserhöhungen und Senkungen für in Bezug auf ihre Konkurenten genehmigen lassen. Demnächst wird das auch für den Strom eingeführt.
Kartellamt: Entscheidet mit ob Firmen Fusionieren dürfen. Oder greift ein wenn sich mehrere Firmen beim Preis absprechen (Öl ist dazu das Paradebeispiel, wobei hier viel zu wenig getan wird).
Ein Marktkonträrer Staatseingriff kann aber auch sein wenn die Wirtschaft lahmt das der Staat mehr Aufträge vergibt. Für z.B. Strassenbau usw. . Wenn es dem Staat aber so schlecht geht wie uns zur Zeit ist dies aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich.
welche konkreten marktkonträren Staatseingriffe gibt es bei
uns in der BRD? Laut Lehr-/schulbuch gehören dazu
Mindestpreise in der Landwirtschaft und Höchstpreise (Mieten)
im sozialen Wohnungbau. Ein mit bekannter StD jedoch
betrachtet diese als marktonform, denn der Preismechanismus
werde nicht außer Kraft gesetzt. Der Staat wird nur aktiv,
indem er z. b. die überschüssigen Buttermengen aufkauft.
und was würde passieren, wenn der Staat dies nicht täte ?
Ein Marktkonträrer Staatseingriff kann aber auch sein wenn die
Wirtschaft lahmt das der Staat mehr Aufträge vergibt. Für z.B.
Strassenbau usw. . Wenn es dem Staat aber so schlecht geht wie
uns zur Zeit ist dies aufgrund der angespannten Haushaltslage
nicht möglich.
Sorry, aber genau das ist eben nicht marktkonträr. Vielleicht hätte ich in der Frage die Definition dazugegenb sollen. Marktkontär sind NUR Eingriffe, die den Markt-, genauer den Preismechanismus, außer Kraft setzen. Deshlab gibt es ja kaum oder keine Beispiele in D dafür.
Eine Erhöhung der Staatsnachfrage oder deren Reduzierung sind aber regelmäßig marktonform.
Hallo Michael,
Danke für die Blumen
ich meine, der Preismechanismus ist bei den Nichtprivatkrankenversicherten ausser Kraft gesetzt. Die Prämien werdden ja in ihrer Höhe an Faktoren gebunden die nichts mit den erwarteten Krankenkosten zu tun hat. Immerhin gibt es Mindestpreise und wenns Null Euro ist, sowie Höchstpreise (Beitragsbemessungsgrenze) und der an das Einkommmen gekoppelte Beitrag ist zwar kein einzelner Festpreis aber halt ein ganzes vorher festgelegtes Bündel von Festpreisen. Insofern trifft das die Definition.
Udo
Hallo Udo,
gute Idee, da wäre ich nicht drauf gekommen. Aber marktkonträr
bedeutet per Definition, dass der Preismechanismus außer Kraft
gesetzt wird. Und bei der GKV setzt der Staat weder einen
Mindest-, Höchst- noch einen Festpreis fest. Trotzdem hast du
irgendwie Recht, es geht in die Richtung marktkonträr.
Allerdings darf man die private KV nicht vergessen, dort bin
ich selbst zum Beispiel sehr wohl mit einer höheren Prämie
(Risikozuschlag) belegt.