Marktleiter im Discounter verbietet eigenes Getränk

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
Meine Frau arbeitet in einem Lebensmittel -Discount -markt.
Jetzt wurde ihr von der Marktleitung untesagt, dass sie ihr eigenes Getränk für sich von zuhause mit in den Marktnehmen darf.
Sie soll sich die Getränke für den Tagesbedarf am Arbeitsplatz in ihrem Markt kaufen und auf keinen fall Markenfremde Getränke verzehren.
Ist diese Anweisung zulässig ?

Ich bedanke mich im vorab für eine Antwort.

M f G
Grauer Wolf

Hallo und guten Abend Grauer Wolf

Soweit mir aus dem Arbeitsrecht bekannt ist,hat der Arbeitgeber dieses Recht nicht. Dies ist eine unzulässige Einschränkung des persönlichen Lebensstiels. Der Arbeitgeber oder seine Stellvertreter(hier Marktleiter)haben keine rechtliche Handhabe, ein bestimmtes Getränk (das Firmeneigene) oder gar Lebensmittel nur aus dem eigenen Sortiment zu verzehren,vorzugeben. Ich vermute mal, das ihre Frau dem Marktleiter ein Dorn im Auge ist und dieser versucht, über eine rechtlich nicht haltbare „Dienstanweisung“ Druck auszuüben. Mein Rat: nehmen Sie sich einen Anwalt für Arbeitsrecht.Der Anwalt/die Anwältin hat mehr Möglichkeiten, diese „Anweisung“ rechtlich zu bewerten. Ich darf auch keine „Rechtsberatung“ in diesem Falle geben.

mit freundlichen Grüßen
Günter Reinehr