Hallo!.
Wenn man heutzutage eine Renten/Kapitalversicherung abschließt,
weiß man dass bei Auszahlung der Ablaufleistung das Kapital nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren versteuern muss.
Da man aber nicht weiß, ob der Versicherer einen im Rentenalter eine atraktive Rente verspricht, möchte man sein Kapital gerne in eine andere sofortbeginnende Rentenversicherung umswitchen. Also Auszahlung und dann Einzahlung in die neue RV. Dieser Wunsch ist ja auch nachvollziehbar, da man mit seiner heutigen Entscheidung mit Sicherheit nicht den besten Anbieter für die Verrentung ausgewählt hat. Wer weiß schon wie die marktlage im Jahr 2040 ist.
Nach meiner Recherche wird man jedoch „bestraft“, da man bei Auszahlung den Fiskus steuerpflichtig wird, egal ob man das Kapital wieder verrentet 
Man ist also schon jetzt an seinen Rentenversicherer bis zum seinen Lebensende gebunden. Auch wenn dieser mir 2040 eine schlechte Verentung anbietet. Auch möchte ich vielleicht ja anstatt einer normalen Rente eine Pflegerente abschließen. Oder bei schlechten Gesundheitszustand eine sehr viel höhere Rente abschließen, da der neue Versicherer meinen schlechten Gesundheitszustand berücksichtigt.
Jedoch bieten einige Rentenversicherer die sogenannte MARKTOPTION an:
Das bedeutet, dass der Versicherer bei Rentenbeginn von sich aus anbietet, Verentungen von anderen Versicherungen anzubieten.
So, jetzt Frage: Ist so ein Vorgang steuerfrei. Ist hier kein Halbeinkünfteverfahren anzuwenden! Laut (nicht schriftlicher) Aussage soll das steuerfrwei ablaufen!