Guten Tag!
Angenommen man möchte eine online-Plattform für virtuelle Güter erstellen (und angenommen, die technischen Probleme sind unter Kontrolle). In dieser Plattform sollen virtuelle Güter nicht nur verkauft, sondern auch gehandelt werden, wobei die Zahlungsabwicklung über die Plattform läuft, d.h. Kunden sollen Geld zur Plattform überweisen und wieder abheben können.
Wie würde eine solche Plattform rechtlich eingestuft werden? Ich bitte nicht um eine Rechtsberatung, sondern nur um Hinweise, wie solche Geschäfte einzuordnen sind. Würde das als Finanzdienstleistungsgeschäft eingestuft werden (und gar Auflagen wie eine Bank erfüllen müssen)? Ist es von Bedeutung, zwischen welchen Parteien der Handel abgeschlossen wird (d.h. entweder zwischen Benutzern der Plattform, oder zwischen Benutzer und Betreiber)? Unterscheidet sich D-Recht von EU-Recht? Wo kann ich mehr Informationen zu dem Thema bekommen?
Danke & viele Grüße!