Marktüblicher Fotopreis - Zahlung Schadensbild/er Versicherungen

Hallo,

weiss jemand wo ich den von den Controllexperten - Rechnungsprüfer diverser Versicherungen - angewandten marküblichen Fotopreis herbekomme bzw. einsehen kann oder wie hoch der aktuelle ist ?
Die Versicherung will die abgerechneten pauschalen Kosten für die in Ihrem Auftrag gemachten Schadensbilder nicht bezahlen bzw. kürzt diese auf 1 Euro mit der Begründung auf den marktüblichen Fotopreis.
Nachdem ich schon recherchiert, aber nirgends was gefunden habe, habe ich bei den besagten Herren nachgefragt. Leider konnte mein Gesprächspartner mir keine direkte Auskunft geben, was schon lachhaft ist. da diese diesen doch so gerne als Vorwand nehmen um Abzüge auf Kosten Unschuldiger zu tätigen. Auch auf sein Versprechen sich zu melden woher dieser genommen wird. warte ich bis heute.
So scheint mir doch, dass dieser wohl willkürlich angesetzt wird.
Trotz meiner Einwände stellt sich die hierfür berühmte Versicherung sturr und will die Bilder nicht voll bezahlen. Ich verrechne schon Jahrelang diesen Preis und noch nie hat es Probleme deswegen gegeben.
Kennt sich jemand in diesem Gebiet aus? Wieviel könnte man pro Bild als pauschale abrechnen für
Foto und Speicherkarte vorhalten, Schadensbilder machen, Karte einlesen, Bilder archivieren, Bilder evt. drucken und verschicken, Bilder per mail versenden?

Für hilfreiche Rückmeldungen, vielen Dank.

Schlurchi

Na, die sind halt auch nicht blöd. In Zeiten von Handykameras sind die Fotokosten wohl nur und ausschließlich auf einen Ausdruck mit dem Farbtintenstrahler begrenzt, da ist ein Euro schon genug…

bezieht sich Deine Aussage auf privatbezogen?
Hier geht es um geschäftsbezogen - Schadensbild/er Erstellung zur Belegung gegenüber der Versicherung. Deshalb finde ich 1,- EUR zu wenig, wenn man bedenkt,dass ich einen guten Fotoapparat und eine Speicherkarte bereithalten muß, dann die Schadensbilder machen muß, diese dann einlesen und archivieren muß, diese dann entweder drucken und verschicken oder per Mail versenden muß, hier bei noch Schreibarbeiten anfallen, da hier sämtliche Daten,wie Adressenanschrift,Barbeiter.
Schadensnummer, Schadenstag, Versicherungsnehmer, Schadensverursacher, amtl. Kennzeichen,Stückzahl der Bilder usw. wegen der Zuordenbarkeit mit angegeben werden sollen. Hinzu kommen ja auch noch Kosten für Briefmarke, Briefkuvert, Papier, Druckkosten und Telekommunikationskosten. Ganz zu schweigen von den Lohnkosten.
Finde es deshalb eine Frechhheit, wenn mir die Versicherung die von mir berechneten einfach kürzt, mit der Begründung auf den marktüblichen Verrechnungpreis. Habeauch nach langer Recherche diesen nirgends gefunden. Nicht mal der gute Herr von den Controllexperten der diesen in Auftrag der Versicherungen auf seinen Prüfungsberichten kürzt konnte mir Auskunft geben wo ich diesen einsehen kann oder wie dieser zustande kommt. Wird aber trotzem gekürzt und man steht machtlos da. Müßte ja dann den Fehlbetrag bei meinem Kunden nachfordern, damit das Kundenkonto ausgeglichen werden kann. Dieser müßte dann diesen wieder beim Verursacher einfordern. Aber wer will schon seinen Kunden verärgern, wegen ein paar Groschen, Vom Aufwand ganz zu schweigen. Für mich sind es ja nur Kleinbeträge, aber über Jahr gesehen eine Summe die verloren geht. Bei der Versicherung ist es gerade umgekehrt. Viele kleine Beträge , aber eine - große gesparte Summe - übers Jahr. So möchte man auch mal reich werden,für’s nichts tun.
Wie könnte man sich dagegen wehren? Versicherung bleibt sturr und will pardo nicht den verrechneten Pauschalpreis von 2,50 EUR pro BIld zahlen,der aus meiner Sicht nicht überhöht ist für meine extra Leistungserbringung,wenn ich sehe was die freien Sachverständigen abrechnen.
Ob dies rechtlich gesehen überhaupt zulässig ist, diese eigenmächtige Kürzung?

Gruß
Schlurchi