Hallo Experten,
man nehme an, dass man auf einem Wochenmarkt französische Spezialitäten verkaufen wollte (Käse, Wein, Marmeladen, Backwerk, etc.).
Bisher sei den fraglichen Personen lediglich bekannt, wie man den Standplatz an sich auf den Marktplatz bekommen könnte.
Welche weiteren Genehmigungen bräuchte man dafür und welche Behörden wären zuständig?
Hierbei interessieren insbesondere die Vorgaben für den Handel mit Lebensmitteln (sowohl für die Mitarbeiter, als auch den Verkaufswagen).
Es soll weiterhin angenommen werden, man wolle aus einem Verkaufsanhänger (ähnlich diesem Beispiel) inklusive Kühltheke 0-5°C etc. verkaufen.
Gibt es so was wie eine Checkliste oder Broschüre mit Anleitung was man alles im deutschen (und europäischen) Paragraphendschungel beachten sollte?
Besten Gruß,
Sax