Hi!
Gibt es eine Vorschrift, die darüber Auskunft gibt, in welchen Grundeinheiten Preise für lose Lebensmittel auf dem Markt ausgepreist sein müssen?
Konkreter: Ist es zulässig, z.B. für Tomaten den 500g Preis anzugeben anstatt des kg-Preises?
Danke und Grüße
kernig
bitte verschieben
Hi!
Tut mir leid, voll daneben geklickt.
Und ins falsche Brett gerutscht.
Grüße
kernig
Verständnisfrage
Hi!
Also ich verstehe das so, dass z.B. am Markt bei losen Tomaten der kg-Preis angegeben werden muss?
Bei Erdbeeren sähe das dann anders aus oder genauso? Angenommen, die liegen da in Schalen, es steht dabei: „Schalen werden ausgewogen“ - gilt das dann als verpackt oder lose?
Wo kann man (häufige, es geht nicht um Einzelfälle) Verstöße melden?
Grüße
kernig