Marktwert eines Geschäts feststellen

Hallo liebe Experten !

Um es kurz zu machen, ich möchte ein gut funktionierendes Geschäft übernehmen. Der jetzige Besitzer will es aus Altersgründen abgeben.

Wie kann ich den Martkwert berechnen ?

Folgende Parameter habe ich:

  1. Anzahl der Stammkunden, die schon mehr als 2mal bestellt haben
  2. Durchschnittsgewinn pro Kunde
  3. Schwackewerte des bestehenden Fuhrparks

Reichen diese Parameter aus, um in etwa den Marktwert festlegen zu können ?

Ich würde mich freuen, wenn ich von Euch eine kurze Rückinfo erhalten würde.

MfG
Thomas Schmidt

Hallo,

Wie kann ich den Martkwert berechnen ?

Folgende Parameter habe ich:

  1. Anzahl der Stammkunden, die schon mehr als 2mal bestellt
    haben
  2. Durchschnittsgewinn pro Kunde
  3. Schwackewerte des bestehenden Fuhrparks

Reichen diese Parameter aus, um in etwa den Marktwert
festlegen zu können ?

also grundsätzlich muss man wissen, dass man lieber zu viele als zu wenige Informationen für eine Bewertung haben sollte.

In diesem konkreten Fall gibt es mehrere Möglichkeiten, die aber stark vom Geschäftsmodell geprägt sein können bzw. sind.

Man könnte natürlich dazu übergehen und einen sogenannten Substanzwert ermitteln. Beispiel: Man stellt sämtliche Vermögenswerte fest und schaut, zu welchem Preis man sie verkaufen kann. Allerdings taugen Liquidationswerte nicht viel, wenn man „weitermachen“ will.

Dann könnte man noch einen sog. Ertragswert ermitteln, aber hier wird es ohne externe Hilfe schon schwer.

In der Praxis geht man daher oftmals dazu über, den Wert von Unternehmen (gerade bei Freiberuflern, oder Rechtsanwaltspraxen) über sog. Multiplikatoren zu ermitteln.
Man sagt z.B. der Preis beträgt das 3 fache des Umsatzes der letzten 3 Jahre - oder in die Richtung. Da gibt es viele Möglichkeiten.

Problem: Man muss sich vorher darüber Gedanken machen, welche „Vermögenswerte“ den Wert des Unternehmens/Geschäfts, ausmachen.

Beispiel: Man ist Fliesenleger. Sicherlich ist die Ausstattung mit Geräten auch nicht ohne Wert. Aber es kommt vielmehr auf das Können des Fliesenlegers an und vor allem auf den Kundenstamm. Damit hat man dann aber ausschließlich sog. immaterielle Vermögenswerte zu bewerten, was jedoch mitunter sehr schwer fallen kann.

Konkret wäre es wohl am besten, einen Preis über den Umsatz der letzten Jahre zu ermitteln (wie o.g.).
Allerdings wäre eine Bewertung anhand des GEwinns für Dich dann besser, wenn Du heute schon absehen könntest, mal mehr aus dem Geschäft herauszuholen. Sprich wenn Du die Differenz von Umsatz zu Gewinn verkleinern könntest.

Ich glaube, dass die IHK bzw. die Handwerkskammer für solche Fälle Leitfaden und Richtwerte heraus gibt.

VG
TraderS

Vielen Dank TraderS für Deine Rückinfo.

Es geht hier im Prinzip um einen Brennholzhändler, der Brennholz einkauft und mit seinem Lkw direkt zu seinen Stamm/Neukunden fährt.
Hier ist Gewinn = Verkauf - (Einkauf + Fzg.-Kosten + Stundenlohn(circa)), versteuert versteht sich.

Ist hierbei dann der Gewinn pro Kunde als Marktwert anzusehen ?

Gruß
Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thomas,

Es geht hier im Prinzip um einen Brennholzhändler, der
Brennholz einkauft und mit seinem Lkw direkt zu seinen
Stamm/Neukunden fährt.

Gut, immaterielle Werte werden dann wohl weniger ins Gewicht fallen. Allerdings kann auch ein kleinerer Kundenkreis nicht vernachlässigt werden.

Hier ist Gewinn = Verkauf - (Einkauf + Fzg.-Kosten +
Stundenlohn(circa)), versteuert versteht sich.

Ist hierbei dann der Gewinn pro Kunde als Marktwert anzusehen

Also zum einen ist es aus der Ferne und ohne die Branchenkenntnisse schwer, eine genaue Beurteilung abzugeben.
Der Begriff „Marktwert“ ist gerade bei Bewertungen von Geschäften und/oder Unternehmen auch immer so eine Sache.

Der Gewinn pro Kunde kann allerdings nicht als (alleiniger) Marktwert angesehen werden. Das würde sicher zu kurz greifen. Ein wesentlicher Vermögenswert wird auch der LKW darstellen und -falls erfolgt- die Vorleistungen beim Einkauf der Ware - sprich dem Holz.

Ihr solltet vielleicht doch eine Art Substanzwertaufstellung vornehmen und dann aber auch die Kundenaufträge einbeziehen. Dann könnte man aufgrund der sich künftig „wahrscheinlich“ ergebenden Gewinnsituation vielleicht so vorgehen, dass man überlegt, wieviel Du von den künftigen Gewinnen abgeben könntest, um den Kaufpreis wieder reinzuholen. Auf Grundlage dieser Denkweise sollte man sich vielleicht an einen „angemessenen“ Preis herantasten.

Alternativ könnte man vielleicht noch darüber nachdenken, dass der Verkäufer nicht die volle Summe sofort bekommt, sondern über eine Teilhaberschaft in stiller Form noch eine Weile dabei bleibt.

Noch eins: Ihr solltet so etwas nicht unbedingt ohne Rechtsbeistand durchführen. Das kann mitunter böse Folgen haben, wenn man das so unter sich ausmacht. Bei einem entsprechenden Fachanwalt kann und wird dieser Euch auch schon im Vorfeld beraten, bzw. Dein Anwalt könnte dies.

VG
TraderS

Jupp, finde die vorhergehenden Ausführungen sehr gut!

Wichtiger Hinweis von meiner Seite: Du hast (richtigerweise) nach dem Marktpreis gefragt - der ergibt sich aber aus Angebot und Nachfrage, und kann daher, je nach Interessentem, erheblich schwanken.
Wir habe selbst die Erfahrung gemacht, und gerade in den letzten Jahren war es verdammt schwierig, überhaupt etwas für Unternhmen zu bekommen!

Als Richtwert für die Verkaufsuntergrenze würde ich den Liquidationserlös setzen, d.h. Lagerbestände mindestens zu EK, maximal zu ca. EK + 70% Marge, Geschäftsausstattung etc. abzgl. Kosten

Als Maximalpreis würde ich ca. 70% des jährlichen Gewinns von 3-5 Jahren (abgezinst) ansetzen. Wichtig ist dabei zu klären, wie der Unternehmenrlohn angesetzt wird