Maroder Baum auf Nachbars Grundstück

Hallo, ich wünsche einen wunderschönen Sonntag!

Nehmen wir einmal an auf Nachbars Grundstück in direkter Nähe zu Einfamilienhäusern steht eine 50 Jahre alte sehr hohe Linde die im Falle von Windbruch oder einfach durch ihr Alter beim Umfallen hohen Schaden anrichten und durch vorgebaute Wintergärten auch Menschen gefährden kann.

Nehmen wir einmal an es wären in der näheren Umgebung ähnlich hohe Linden aufgrund von Krankheit gefällt worden und dass die Fällarbeiten aufgezeigt haben dass die Bäume von innen her marode waren.

Nehmen wir einmal an der Grundstückseigner wäre vielleicht auch vor dem Hintergrund der Kosten für die Fällung in normalen Gesprächen nicht gewillt sich Gedanken um diese Gefahren auch für sich selbst und seine Mieter zu machen.

Wie würde die Rechtslage sein wenn der Baum dann doch fallen evt. auch durch Sturmfallen und hohe Schäden verursachen würde. Wer käme für den Schaden auf wenn der Grundstückseigner aufgrund seiner finanziellen Situation nicht ausreichend versichert ist?

Was könnten Anlieger tun um es gar nicht erst zu solchen Schäden kommen zu lassen?
Wären evt. Betroffene vielleicht sogar verpflichtet nachzuweisen dass sie auf diese Gefähren aufmerksam gemacht haben?

Viele Fragen …sorry!

Danke schon jetzt für Eure Beiträge!

Gruß webgambler

Hallo,

Hallo, ich wünsche einen wunderschönen Sonntag!

Nehmen wir einmal an auf Nachbars Grundstück in direkter Nähe
zu Einfamilienhäusern steht eine 50 Jahre alte sehr hohe Linde
die im Falle von Windbruch oder einfach durch ihr Alter beim
Umfallen hohen Schaden anrichten und durch vorgebaute
Wintergärten auch Menschen gefährden kann.

Nehmen wir einmal an es wären in der näheren Umgebung ähnlich
hohe Linden aufgrund von Krankheit gefällt worden und dass die
Fällarbeiten aufgezeigt haben dass die Bäume von innen her
marode waren.

Nehmen wir einmal an der Grundstückseigner wäre vielleicht
auch vor dem Hintergrund der Kosten für die Fällung in
normalen Gesprächen nicht gewillt sich Gedanken um diese
Gefahren auch für sich selbst und seine Mieter zu machen.

Wenn dem Grundstückseigentümer bekannt ist, dass ein Baum beschädigt ist,
ist er verpflichtet Abhilfe zu schaffen.

Wie würde die Rechtslage sein wenn der Baum dann doch fallen
evt. auch durch Sturmfallen und hohe Schäden verursachen
würde. Wer käme für den Schaden auf wenn der Grundstückseigner
aufgrund seiner finanziellen Situation nicht ausreichend
versichert ist?

Normalerweise seine Grundstückshaftpflichtversicherung.
Allerdings liegt hier eine Obliegenheitsverletzung vor und somit darf der Grundstückseigentümer den Schaden dann auch selbst zahlen.

24. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf
Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden
geführt hat, gilt ohne Weiteres als besonders gefahrdrohend.

Was könnten Anlieger tun um es gar nicht erst zu solchen
Schäden kommen zu lassen?

Man sollte mit dem Nachbarn reden und ihn darauf aufmerksam machen,
dass er bei einem Schaden evt. sein ganzes Hab und Gut verlieren kann.
(Bedenke: ein Mensch wird verletzt)

Wenn er nicht einsichtig ist, sollte man die Gemeinde (Ordnungsamt) verständigen.

Gruß Merger

Hohl nicht gleich marode
Hi!
Möchte nur darauf hinweisen, dass ein hohl Baum nicht zwangsläufig seine Standfestigkeit verliert. Gerade Linden können hohl noch hunderte Jahre stabil stehen.
Das kann nur ein Sachverständiger beurteilen.

Grüße
kernig

Hallo kernig,

Hi!
Möchte nur darauf hinweisen, dass ein hohl Baum nicht
zwangsläufig seine Standfestigkeit verliert.

Wie kommst Du auf hohl ?

Das wurde nicht getextet.

Gruß Merger

‚marode‘ nicht definiert
Servus,

getextet war ein Begriff, der zur eindeutigen Beschreibung des Sachverhalts ungeeignet ist. Daher ist die Anmerkung von kernig - die übrigens auch als solche gekennzeichnet ist - völlig gerechtfertigt.

Falls Du z.B. mal mit Holz gearbeitet hast, weißt Du, dass Lindenholz ein ausgesprochen weiches Laubholz ist - das geht damit einher, dass gerade Linden oft genug ziemlich verhauen aussehen, ohne in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt zu sein.

Wenn der UP mit fachmännischem Blick einem gefällten Baum ansieht, dass er in einer Weise erkrankt ist, die seine Standfestigkeit beeinflusst, könnte er z.B. die Erkrankung des Baumes benennen - dann wüßte man, wovon die Rede ist.

Eugen Roth zu dem Thema:

Zu Fällen einen schönen Baum,
braucht’s eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
braucht er - bedenk es! - ein Jahrhundert.

In diesem Sinne

MM

Anzumerken ist allerdings, dass der Threadersteller keinerlei auswertbare Aussagen zum Zustand des Baumes gemacht hat.

Das ein Laie sich fragt ob ein Baum stabil ist, weil in der Umgebung mal die gleiche Baumart gefällt wurde ist zwar nachvollziehbar, aber ohne konkrete Warnzeichen irrelevant. Konkrete Warnzeichen wurden aber nicht genannt und deswegen würde man erstmal davon ausgehen, dass der Baum stabil ist.

Anzumerken ist allerdings, dass der Threadersteller keinerlei
auswertbare Aussagen zum Zustand des Baumes gemacht hat.

Was auch völlig irrelevant ist, weil es hier um eine abstrakte Rechtsfrage zum Thema Schadenersatz geht.

Gruß S

Hi!
Die Rechtslage zum Thema „Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen“ ist nicht ganz eindeutig geregelt. Ich nehme an, damit trägt man dem Umstand Rechnung, dass natürliche Gefahren in unserer Umgebung einfach nicht komplett auszuschalten sind (bzw. den Kahlschlag ja hoffentlich niemand will). Und die Natur einfach prinzipiell nicht berechenbar und somit auch nicht haftbar gemacht werden kann.

Nehmen wir einmal an auf Nachbars Grundstück in direkter Nähe
zu Einfamilienhäusern steht eine 50 Jahre alte sehr hohe Linde
die im Falle von Windbruch oder einfach durch ihr Alter beim
Umfallen hohen Schaden anrichten und durch vorgebaute
Wintergärten auch Menschen gefährden kann.

So lange eine Sichtkontrolle am Baum (oder andere dem Grundstücksbesitzer bekannte Fakten) keine Verdachtsmomente liefert, dass er nicht mehr standfest sein könnte, ergibt sich keine Verpflichtung zum Handeln. Der nächste Schritt, basierend auf einem erkennbaren konkreten Anfangsverdacht wäre eine nähere Begutachtung durch einen Fachmann.

Es gibt reihenweise Seiten mit Hinweisen zu den Rechtsvorschriften und entspr. Urteilen, hiereine davon.

Nehmen wir einmal an es wären in der näheren Umgebung ähnlich
hohe Linden aufgrund von Krankheit gefällt worden

Auch das reicht als Grund nicht aus.

Fällarbeiten aufgezeigt haben dass die Bäume von innen her
marode waren.

Dazu schrieb ich ja schon. „Der Baum war ja schon hohl, der war krank und alt und gefährlich“ - ist ein Trugschluß.

Wie würde die Rechtslage sein wenn der Baum dann doch fallen
evt. auch durch Sturmfallen und hohe Schäden verursachen
würde. Wer käme für den Schaden auf wenn der Grundstückseigner
aufgrund seiner finanziellen Situation nicht ausreichend
versichert ist?

Hierein leicht verständlicher Text (für die Nicht-Juristen unter uns) zum Thema.
Und hiernoch sachlicher.

Was könnten Anlieger tun um es gar nicht erst zu solchen
Schäden kommen zu lassen?

In die Wüste ziehen. :smile: Oder auf ein Hausboot, weitab von allen Bäumen.
Im Ernst: Natürlich möchte niemand, dass jemandem Schaden zugefügt wird. Aber man sollte bei aller Sorge nicht vergessen, welch positive Wirkungen Bäume im Siedlungsbereich für die Allgemeinheit haben. Und die vorsorgliche Fällung aller Bäume im Siedlungsbereich zur Erzielung maximaler Sicherheit kann ja nicht im Sinne der Anfrage sein… Es wird also immer eine Abschätzung des Gefährdungspotential stattfinden müssen.

Wären evt. Betroffene vielleicht sogar verpflichtet
nachzuweisen dass sie auf diese Gefähren aufmerksam gemacht
haben?

Das wäre natürlich eine Möglichkeit. Schriftverkehr erzeugen und aufbewahren…
Wobei es nicht reicht, als Laie einfach einen Baum als umsturzgefährdet zu vermuten. Da müsste man schon Belege beibringen. Z.B. Fotos von vorangegangenen Bauarbeiten, die zeigen, dass die Wurzelanläufe beschädigt wurden…

Grüße
kernig

Mir gings bei dem Kommentar um einen der letzten Sätze, die der TE gemacht hat.

Sinngemäß geht es ihm ja um die Frage, ob sich was ändern würde, wenn er den Baumbesitzer auf die Gefahr aufmerksam gemacht hätte.

Objektiv gibt es aber gar keine Anzeichen für eine Gefahr, selbst wenn der Baum fällt. Es macht dann eben schon einen Unterschied ob es Anzeichen für eine Gefahr gab, die vom Baumeigentümer ignoriert wurden oder ob es einen hysterischen Mieter gibt, der eine Gefahr zu sieht, wo es keine Anzeichen gibt.

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