Hi!
Die Rechtslage zum Thema „Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen“ ist nicht ganz eindeutig geregelt. Ich nehme an, damit trägt man dem Umstand Rechnung, dass natürliche Gefahren in unserer Umgebung einfach nicht komplett auszuschalten sind (bzw. den Kahlschlag ja hoffentlich niemand will). Und die Natur einfach prinzipiell nicht berechenbar und somit auch nicht haftbar gemacht werden kann.
Nehmen wir einmal an auf Nachbars Grundstück in direkter Nähe
zu Einfamilienhäusern steht eine 50 Jahre alte sehr hohe Linde
die im Falle von Windbruch oder einfach durch ihr Alter beim
Umfallen hohen Schaden anrichten und durch vorgebaute
Wintergärten auch Menschen gefährden kann.
So lange eine Sichtkontrolle am Baum (oder andere dem Grundstücksbesitzer bekannte Fakten) keine Verdachtsmomente liefert, dass er nicht mehr standfest sein könnte, ergibt sich keine Verpflichtung zum Handeln. Der nächste Schritt, basierend auf einem erkennbaren konkreten Anfangsverdacht wäre eine nähere Begutachtung durch einen Fachmann.
Es gibt reihenweise Seiten mit Hinweisen zu den Rechtsvorschriften und entspr. Urteilen, hiereine davon.
Nehmen wir einmal an es wären in der näheren Umgebung ähnlich
hohe Linden aufgrund von Krankheit gefällt worden
Auch das reicht als Grund nicht aus.
Fällarbeiten aufgezeigt haben dass die Bäume von innen her
marode waren.
Dazu schrieb ich ja schon. „Der Baum war ja schon hohl, der war krank und alt und gefährlich“ - ist ein Trugschluß.
Wie würde die Rechtslage sein wenn der Baum dann doch fallen
evt. auch durch Sturmfallen und hohe Schäden verursachen
würde. Wer käme für den Schaden auf wenn der Grundstückseigner
aufgrund seiner finanziellen Situation nicht ausreichend
versichert ist?
Hierein leicht verständlicher Text (für die Nicht-Juristen unter uns) zum Thema.
Und hiernoch sachlicher.
Was könnten Anlieger tun um es gar nicht erst zu solchen
Schäden kommen zu lassen?
In die Wüste ziehen.
Oder auf ein Hausboot, weitab von allen Bäumen.
Im Ernst: Natürlich möchte niemand, dass jemandem Schaden zugefügt wird. Aber man sollte bei aller Sorge nicht vergessen, welch positive Wirkungen Bäume im Siedlungsbereich für die Allgemeinheit haben. Und die vorsorgliche Fällung aller Bäume im Siedlungsbereich zur Erzielung maximaler Sicherheit kann ja nicht im Sinne der Anfrage sein… Es wird also immer eine Abschätzung des Gefährdungspotential stattfinden müssen.
Wären evt. Betroffene vielleicht sogar verpflichtet
nachzuweisen dass sie auf diese Gefähren aufmerksam gemacht
haben?
Das wäre natürlich eine Möglichkeit. Schriftverkehr erzeugen und aufbewahren…
Wobei es nicht reicht, als Laie einfach einen Baum als umsturzgefährdet zu vermuten. Da müsste man schon Belege beibringen. Z.B. Fotos von vorangegangenen Bauarbeiten, die zeigen, dass die Wurzelanläufe beschädigt wurden…
Grüße
kernig