Hi,
Frage an die Rechtsgelehrten:
Einerseits ist es schwierig, an „Mein Kampf“ zu kommen, selbst wenn man es aus beruflichen Gründen möchte.
Andererseits kann man problemlos als MP3 ein JH-Lied herunterladen (Text: Baldur von Schirach), in dessen Refrain es heißt: „Wir marschieren für Hitler / Durch Nacht und durch Not.“
Ist das (gemeint: Herunterladen) die Möglichkeit?
Ja.
Ist das gesetzeskonform?
???
Dank&Gruß!
Hannes
Hallo Hannes,
vorab: bin keine Juristin, aber ich habe mich speziell mit diesem Thema auseinandergesetzt. Und zwar habe ich in einem Dokument des Verfassungsschutzes, welches nun leider nicht mehr online ist, sinngemäß folgendes gelesen:
Wenn etwas vor 1945 veröffentlich wurde, handelt es sich um eine „vorkonstitutionelle Quelle“. Da ja damals das Grundgesetz noch nicht galt, dürfen in so einer Quelle auch Dinge stehen, die nicht mit diesem konform sind.
Deshalb kann man „Mein Kampf“ in der Papierversion ganz normal kaufen, wenn man das möchte. Allerdings dürfte ein Antiquariat solche Bücher nicht ins Schaufenster legen, weil ja ein Hakenkreuz drauf ist, und das ist nicht erlaubt.
Einerseits ist es schwierig, an „Mein Kampf“ zu kommen, selbst
wenn man es aus beruflichen Gründen möchte.
Ach was. Unter http://www.zvab.de kannst du Antiquariate auf der ganzen Welt durchsuchen, und die dürfen das Buch ja wie gesagt verkaufen. … Allerdings würde ich dieses Buch auf alle Fälle nur in Deutschland kaufen, da der Import und Export solcher Schriften wiederum strafbar ist.
Ach ja, noch was: Man darf vorkonstitutionelle Quellen zwar besitzen, aber nicht verbreiten. (Also nicht „mal eben schnell“ durch den Kopierer lassen, weil ein Bekannter es auch gerne lesen möchte.)
Ist das (gemeint: Herunterladen) die Möglichkeit?
Ja.
Ist das gesetzeskonform?
Bei deinem Lied weiß ich es nicht, bei „Mein Kampf“ ist es illegal. Noch besitzt der Freistaat Bayern die Urheberrechte daran - was übrigens auch der Grund dafür ist, dass es keine Neuauflage gibt.
Es war bis Ende 2007 so, dass sich nur derjenige strafbar machte, der urheberrechtlich geschütztes Material ins Internet einstellte. Seit 1.1.2008 macht sich auch derjenige strafbar, der es herunterlädt.
Wenn du dir also „Mein Kampf“ auf legalem Weg beschaffen willst, musst du schon eine antiquarische Ausgabe kaufen. Auch wenn sie teuer ist.
Schöne Grüße
Petra
Hallo,
Deshalb kann man „Mein Kampf“ in der Papierversion ganz normal
kaufen, wenn man das möchte. Allerdings dürfte ein Antiquariat
solche Bücher nicht ins Schaufenster legen, weil ja ein
Hakenkreuz drauf ist, und das ist nicht erlaubt.
huch, was ist dann mit den ganzen Bestecken, Briefmarken und Münzen, die ständig in irgendwelchen Schaufenstern herumlungern?
Ach ja, noch was: Man darf vorkonstitutionelle Quellen zwar
besitzen, aber nicht verbreiten. (Also nicht „mal eben
schnell“ durch den Kopierer lassen, weil ein Bekannter es auch
gerne lesen möchte.)
Das ist erstens keine Verbreitung und zweitens mitnichten verboten.
Ist das (gemeint: Herunterladen) die Möglichkeit?
Ja.
Ist das gesetzeskonform?Bei deinem Lied weiß ich es nicht, bei „Mein Kampf“ ist es
illegal. Noch besitzt der Freistaat Bayern die Urheberrechte
daran
Er reklamiert sie für sich - das ist ein Unterschied.
Gruß
Christian
Christian,
ich lese Ihre Beiträge nicht mehr. Hören Sie also bitte auf, alles und jedes zu kritisieren, was ich scheibe.
Petra
begruendete Kritik
Hallo!
ich lese Ihre Beiträge nicht mehr. Hören Sie also bitte auf,
alles und jedes zu kritisieren, was ich scheibe.
Wieso sollte jemand nicht das Recht haben, etwas begruendet zu kritisieren? Dies hat er jedenfalls, wenn auch nur teilweise, getan.
Gruss
Paul
PS: Wenn du seinen Beitrag nicht gelesen haben solltest, woher weisst du dann, dass er dich kritisiert hat?
PS: Wenn du seinen Beitrag nicht gelesen haben solltest, woher
weisst du dann, dass er dich kritisiert hat?
Weil er seit Monaten nichts anderes tut.
PS: Wenn du seinen Beitrag nicht gelesen haben solltest, woher
weisst du dann, dass er dich kritisiert hat?Weil er seit Monaten nichts anderes tut.
Du überschätzt Deine Bedeutung für mich maßlos. Ich habe Dir in den letzten sechs Monaten schlimmstenfalls fünf mal geantwortet, weil ich weiß, daß Du jede Korrektur als persönliche Beleidigung auffaßt. Außerdem scheinen Dich meine Antworten ohnehin nicht zu interessieren, ganz gleich, wie ich sie formuliere.
Auf den Artikel ist übrigens auch noch eine Antwort offen:
/t/inflation-finanzkrise/5030235/11
Gruß
Christian
Oder wie siehst du das?
Hallo!
Auf den Hauptpunkt meines Artikels bist du nicht eingegangen.
Es ist legitim einen anderen begruendet zu kritisieren.
PS: Wenn du seinen Beitrag nicht gelesen haben solltest, woher
weisst du dann, dass er dich kritisiert hat?Weil er seit Monaten nichts anderes tut.
An dieser Legitimitaet aendert auch nicht die zeitliche Ausdehnung des eventuell Kritikwuerdigen Verhaltens etwas.
Oder wie siehst du das?
Gruss
Paul
ich lese Ihre Beiträge nicht mehr. Hören Sie also bitte auf,
alles und jedes zu kritisieren, was ich scheibe.
Bei wer-weiss-was handelt es sich seinem Selbstverständnis nach um ein Expertenforum und nicht um Petra’s Kuschelgruppe. Wenn hier jemand Falschbehauptungen aufstellt, so ist es selbstverständlich im Sinne des Forums, dass diese richtig gestellt werden. Die Unverschämtheit, mit der du dir hier Kritiker aufforderst, das Maul zu halten, lässt sehr an deiner Eignungsfähigkeit für die Teilnahme an Sachdiskussionen zweifeln.
Gruß
[MOD] Artikelbaum ab hier wegen OT abgeschlossen.
owT
… nahm die Diskussion eine sehr ärgerliche Richtung
(ich danke dem MOD für seine Maßnahme)
und
blieb meine Frage, ob solche Nazilieder im Netz gesetzeskonform sind, unbeantwortet.
Hannes
Hallo Hannes,
das tut mir auch leid mit dem Diskussionsverlauf. Ich hatte auf eine berufenere Meinung als die meinige gehofft.
Beim LKA gibt es jeweils ein Referat für politisch motivierte Straftaten, ähnlich wie das Referat für Jugendkriminalität.
Setz dich mit denen in Verbindung. Die wissen, was strafrechtlich relevant ist.
Was ich weiss ist, dass natürlich die Verbreitung von derlei Nazipropaganda geahndet wird, im I-Net und sonstwo.
Was ich allerdings wiederum leider mittlerweile nicht mehr sicher weiss (die letzte Fortbildung war 1999), ist, ob das bloße Anhören via mp3-Player oder für sich alleine im stillen Kämmerlein strafbar ist.
Klar darfst du das niemandem vorspielen. Auch nicht vorsingen, das wäre ja explizit ne Verbreitung. Sowas ist natürlich verboten. Zum Download anbieten dito.
Aber sich nen Kopfhörer aufsetzen und still dem Horst-Wessel-Lied lauschen strafbar? Ich mein, tendenziell eher nicht.
Möglicherweise hilft dir das eher etwas weiter, sich mal den dazu gehörigen § 86 StGB zu Gemüte zu führen.
Hoffentlich konnte ich dir ein wenig weiterhhelfen.
Lieben Gruß
Annie
Besten Dank, Annie!
Was ich weiss ist, dass natürlich die Verbreitung von derlei
Nazipropaganda geahndet wird, im I-Net und sonstwo.
Klar darfst du das niemandem vorspielen.
Hab ich nicht vor.
Auch nicht vorsingen,
Ebensowenig.
das wäre ja explizit ne Verbreitung. Sowas ist natürlich
verboten. Zum Download anbieten dito.
Genau das ist bei diesem Link meiner Ansicht nach der Fall, und ich sehe das genauso wie du.
Schönen Gruß!
Hannes