Maschendrahtzaun - nicht nur bei Stefan Raab

Hallo,

ich bräuchte dringend Rat bei folgender Sachlage:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit mehreren Parteien, zu unserer Wohnung gehört ein großer Garten, den wir allein nutzen. Dieser Garten grenzt an einen privaten Fußweg, über den die benachbarten Reiehnhäuser zu erreichen sind. Der Weg ist zwar offiziell privat, wird aber von Hinz und Kunz als Abkürzung zur S-Bahn genutzt.

Nun werden unser Garten und dieser Weg durch einen klassischen Maschendrahtzaun begrenzt. Da bei uns sehr viele Kinder wohnen, ist der Draht an mehreren Stellen entsprechend abgepuhlt und auch oben eingedückt - allerdings voll funktionstüchtig. Nicht meine Kinder allein haben den Zaun beschädigt!

Unser Vermieter macht uns nun die Hölle heiß und wir sollen den Zaun ersetzen. Ich habe ja prinzipiell gar nichts dagegen, frage mich aber inzwischen, ob wir hierfür überhaupt zuständig sind. Meines Wissens wurde auch der Zaun damals nicht von unserem Vermieter alleine gezahlt, sondern die Kosten wurden mit dem Vermieter der Nachbarhäuser geteilt.

Wer kann mir auskunft geben, ob der Vermieter das von mir verlangen kann?

Danke für eure Hilfe!

Lilly

Hallo,

hier handelt es sich wohl um eine Reparatur des Zaunes. Diese Kosten trägt der Vermieter. Wenn er jedoch nachweisen kann, wer den Zaun beschädigt hat kann er Schadenersatz verlangen. Nach dem Motto „es sind wohl alle Kinder“ kann er nicht handeln. es wäre durchaus auch möglich, wenn jemand angetrunken in der Nacht nach Hause kommt, dass auch jener den Zaun beschädigt. Tiere können den Zaun beschädigen. Schlichtweg. Den Weg kann Jeder benutzt haben. Er muss also nachweisen, wer den Zaun beschädigt hat.

Gruss Günter

ich bräuchte dringend Rat bei folgender Sachlage:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit mehreren Parteien, zu
unserer Wohnung gehört ein großer Garten, den wir allein
nutzen. Dieser Garten grenzt an einen privaten Fußweg, über
den die benachbarten Reiehnhäuser zu erreichen sind. Der Weg
ist zwar offiziell privat, wird aber von Hinz und Kunz als
Abkürzung zur S-Bahn genutzt.

Nun werden unser Garten und dieser Weg durch einen klassischen
Maschendrahtzaun begrenzt. Da bei uns sehr viele Kinder
wohnen, ist der Draht an mehreren Stellen entsprechend
abgepuhlt und auch oben eingedückt - allerdings voll
funktionstüchtig. Nicht meine Kinder allein haben den Zaun
beschädigt!

Unser Vermieter macht uns nun die Hölle heiß und wir sollen
den Zaun ersetzen. Ich habe ja prinzipiell gar nichts dagegen,
frage mich aber inzwischen, ob wir hierfür überhaupt zuständig
sind. Meines Wissens wurde auch der Zaun damals nicht von
unserem Vermieter alleine gezahlt, sondern die Kosten wurden
mit dem Vermieter der Nachbarhäuser geteilt.

Wer kann mir auskunft geben, ob der Vermieter das von mir
verlangen kann?

Danke für eure Hilfe!

Lilly