Hallo!
Ich mache meine Buchhaltung so gut es geht selbst.
Nun meine Frage:
Da unser Geschäft sehr gut läuft, sind wir in der Lage eine Maschine ohne Bank,mit eigenen Mitteln zu kaufen.
Ich weiß auch, wie lange ich die Maschine über Afa abschreiben kann. Nur wie verbuche ich diese Maschine im Journal?(Unter übr. Betriebsausgaben?) Und wie verbuche ich dies in der EÜR? (Zeile?)
Das heisst, wird der volle Preis der Maschine als normale Ausgabe verbucht, und zusätzlich als Afa % abgeschrieben?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Danke
Hallo,
ich arbeite leider nur für einen e.V.- hab also das Problem mit Umsatzsteuer etc. nicht. Ich weiß nicht, ob Du über ein Buchhaltungsprogramm mit Bilanz und GuV verfügst. Wenn ja wäre die Maschine als Anlagegut voll zu erfassen und dann anteilig als Betriebsausgabe abzuschreiben: z.B. Anlagegut Konto Maschine 10.000, Abschreibung 10 Jahre- Gegenkonto Aufwand Maschine 1.000 €. dann würde sich Dein Gewinn um die 1000 € mindern. Jenachdem wann im jahr Du die Maschine kaufst, kannst Du sie im ersten Jahr nur anteilig abschreiben.
Wenn Deine Firma so gut läuft ist es aber auch nicht verkehrt, sich eine fachmann zu leisten- häufig kann man da auch noch geld sparen. Vielleicht findest Du ja einen, der sowas nebenbei macht- und Dich auch beraten kann, wann was steuerlich am besten zu kaufen wäre.
Viel Erfolg bei Deinen Unternehmungen!!
Martin
Hallo!
Maschinen sind buchhalterisch als abnutzbare Anlagegüter zu verbuchen. ( SKR 04 Kontonummer 0440 )
Gebucht wird
Konto Maschinen Nettobetrag Rechnung an Bank o. Kasse
Vorsteuer aus Rechnung an Bank o. Kasse
Da bei Sachgütern des Anlagenvermögens die Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß HGB nicht im Jahr der Anschaffung als Kosten in der gesammten Höhe den Gewinn mindern dürfen, werden diese in Abschreibungsbeträgen auf die in der AFA- Tabelle vorgegeben Laufzeit verteilt.
Je nach Art der Machine gibt es verschiedene Laufzeiten und am Ende der Abschreibungsdauer sollte, wenn die Maschine noch im Unternehmen ist, 1,00 euro als sogenannter Erinnerungswert stehen bleiben.
Paralel zur Buchhaltung sind Anlagegüter in einem zu führenden Anlageverzeichnis oder Anlagespiegel aufzuzeichnen, in dem auch Laufzeit, Abschreibungsbeträge und die Buchwerte der Anlagegüter am Jahresende ersichtlich sind.
In der Anlage EÜR erscheinen nur die Abschreibungsbeträge in den laufenden Wirtschaftsjahren.
Mfg
vopo
Hallo,
da ich mich mit der EÜR nicht genau auskenne, kann ich leider nicht mit ausführlichen Tipps helfen. Aber grundsätzlich kannst Du eine Ausgabe nur einmal buchen. Entweder als direkte Ausgabe oder (wie bei Dir) als regelmäßige Abschreibung. Da Dir das sicher noch nicht weiter hilft, habe ich Onkel GOOGLE gefragt und habe eine Seite gefunden, die Dir sicher weiter helfen kann.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundla…
Habe dort z.B. gefunden, wie Du mit der Vorsteuer umgehen musst und wo Deine Maschine eingebucht werden soll u.s.w…
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Weiterhin viel Erfolg.
Grüße
Britta
Vielen Dank für Deine Antwort. Es hat mir weitergeholfen.Ciao
Hallo!
Maschinen sind buchhalterisch als abnutzbare Anlagegüter zu
verbuchen. ( SKR 04 Kontonummer 0440 )Gebucht wird
Konto Maschinen Nettobetrag Rechnung an Bank o. Kasse
Vorsteuer aus Rechnung an Bank o. KasseDa bei Sachgütern des Anlagenvermögens die Anschaffungs- und
Herstellungskosten gemäß HGB nicht im Jahr der Anschaffung als
Kosten in der gesammten Höhe den Gewinn mindern dürfen, werden
diese in Abschreibungsbeträgen auf die in der AFA- Tabelle
vorgegeben Laufzeit verteilt.
Je nach Art der Machine gibt es verschiedene Laufzeiten und am
Ende der Abschreibungsdauer sollte, wenn die Maschine noch im
Unternehmen ist, 1,00 euro als sogenannter Erinnerungswert
stehen bleiben.
Paralel zur Buchhaltung sind Anlagegüter in einem zu führenden
Anlageverzeichnis oder Anlagespiegel aufzuzeichnen, in dem
auch Laufzeit, Abschreibungsbeträge und die Buchwerte der
Anlagegüter am Jahresende ersichtlich sind.
In der Anlage EÜR erscheinen nur die Abschreibungsbeträge in
den laufenden Wirtschaftsjahren.Mfg
v
Vielen Dank für Deine Antwort. Es hat mir sehr weitergeholfen. Ciao
Macht nichts, wenn Du Dich bei EÜR nicht so auskennst,
allein für Deine Bemühung bedanke ich mich herzlich.Ciao
Wenn es noch Fragen gibt, nochmal Schreiben.
MfG
Vopo
Hallo,
AK von Machinen keine Betriebsausgabe.
Nur Afa =Ausgabe (in 2010 Zeile 26 EÜR).
Vorsteuer der Maschine =Betriebsausgabe(in 2010 Zeile 52 EÜR)
Buchtip:
Die Einahme-Überschussrechnung von A-Z von Schäfer/Pöschel Verlag (Buch teuer aber = Betriebsausgabe)
Schöne Grüße
Sulana
Die Maschine ist ein bewegliches Wirtschaftsgut und muss selbstverständlich aktiviert werden in Höhe der Anschaffungskosten. Buchungssatz: Anlagevermögen(Maschinen SKR03/Kto 0200) an Kasse/Bank.Der Kauf der Maschine wirkt sich nur über die Afa gewinnmindernd aus.
In der EÜR wird nur die Abschreibung eingetragen.Mein Rat: vielleicht doch mal einen Steuerberater konsultieren.