Maschine des Anlagevermögens

Folgender Sachverhalt:

Eine Firma X hat im Betriebsvermögen eine sehr grosse Anzahl an Produktionsmaschinen. Diese sind entsprechend aktiviert und werden abgeschrieben. Der für den Maschinenpark zuständige Techniker teilt dem Anlagenbuchhalter regelmäßig per Email mit, wenn einzelne Maschinen verschrottet werden.

So teilte der Techniker dem Anlagenbuchhalter mit, daß auch die Maschine L Schrott ist. Die Firma hatte für die alte Maschine L in der Produktion keine Verwendung mehr. Die Maschine L war für die Firma X also wertlos. Der Anlagenbuchhalter bucht den Restwert der Maschine L dementsprechend als „a.o.Aufwand“ aus dem Anlagevermögen aus. Unterlagen, daß die Maschine L tatsächlich verschrottet, d.h. körperlich vernichtet wurde, existieren nicht, d.h. die Ausbuchung erfolgte lediglich aufgrund der Mail des Technikers.

Der Techniker hat die Maschine L tatsächlich jedoch nicht verschrottet, sondern diese an einen Bekannten weitergegeben. Der Bekannte hat die Maschine L dann für gutes Geld an einen Dritten verkauft.

Fallgestaltung 1:
Die kostenlose Abgabe der Maschine L durch den Techniker war der Geschäftsleitung der Firma X bekannt und wurde von dieser gebilligt bzw. genehmigt.

Frage: Wie ist die steuerliche Behandlung bei der Firma X?
Liegt eine Entnahme bzw. ein Entnahmewille vor? In welcher Höhe kann der Entnahmewert bzw. der Teilwert angesetzt werden?

Fallgestaltung 2:
Die kostenlose Abgabe der Maschine L durch den Techniker war der Geschäftsleitung der Firma X nicht bekannt. Die Geschäftsleitung ging davon aus das die Maschine L tatsächlich verschrottet bzw.vernichtet ist.

Frage: Wie ist die steuerliche Behandlung bei der Firma X? Liegt ein Diebstahl oder eine Unterschlagung des Technikers vor? Muss die Firma X einen Rückforderungsanspruch gegen den Techniker aktivieren? Wie wird dieser bemessen? Wenn die Firma auf diesen Rückforderungs-
anspruch verzichten würde - läge dann Arbeitslohn beim Techniker vor?

Frage: Spielt auch die Schenkungssteuer eine Rolle (wohl nur im Fall 1)?

Frage: Hat die Firma X keine ordnungsgemäße Buchführung,

a) weil es bei Maschine L tatsächlich nicht zur Verschrottung kam, obwohl dies so in der Anlagenbuchhaltung dargestellt wurde und

b) auch betreffend der übrigen verschrotteten Maschinen keinerlei Belege vorliegen, daß die Maschinen tatsächlich vernichtet wurden?

Kann das FA deshalb schätzen? Wenn ja wie?

Fragen über Fragen - Ich würde mich über Musterlösungen freuen.
Liebe Grüße
Frank

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Hausaufgaben?

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KEINE JOB-ANGEBOTE ODER HAUSAUFGABEN-ERLEDIGUNG!

Wird aber nicht so eng gesehen-wenn der Fragesteller schon mal eine eigene Lösung präsentiert…