Maschinelle Unterschrift

Hi.

Wenn man von Ämtern Briefe erhält, steht oft unten
„Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“.

Darf man auch als Privatperson einen computergedruckten Brief so ‚unterschreiben‘?

☼ Markuss ☼

Hallo,

Wenn man von Ämtern Briefe erhält, steht oft unten
„Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist ohne
Unterschrift gültig“
.

Darf man auch als Privatperson einen computergedruckten Brief
so ‚unterschreiben‘?

„Dürfen“ ist die falsche Formulierung. Denke immer daran, wozu die Unterschrift gut ist. Sie sagt aus, dass man das darüber geschriebene gegen sich gelten lassen will. Daher liegt es im eigenen Interesse durch individuelle Unterschrift sicherzustellen, dass nicht jeder Hinz und Kunz behaupten kann, man habe irgendetwas unterschrieben, woraus dieser dann Rechte gegenüber einem herleiten kann.

Tatsächlich gibt es maschinelle Unterschriften im Wirtschaftsleben durchaus. So sind die Schecks der Versicherungsunternehmen üblicherweise nicht handschriftlich unterschrieben, sondern enthalten eine eingedruckte Unterschrift. Teilweise werden auch Unterschriftsautomaten eingesetzt, die richtig mit einem Stift eine Unterschrift auf das Papier pinseln.

Rein rechtlich ist es so, dass die eigene handschriftliche Unterschrift nur in recht wenigen Fällen erforderlich ist.

BTW: Nachdem der Standardsatz erstmals so vor knapp 20 Jahren bei uns in der Schule verwendet worden war, bastelte sich ein Mitschüler das Entschuldigungsformular auf dem PC nach und ergänzte es um eine Auswahlfunktion zum Fehlgrund und setzte dann ebenfalls den Standardsatz darunter. Einige Pauker fanden es ganz witzig, andere tobten.

Gruß vom Wiz