Maschinenbautechniker von Steuer absetzbar?

Hallo,
ich würde gerne wissen ob eine Weiterbildung zum Maschinenbautechniker welche 2007 abgeschlossen wurde in der Einkommensteuererklärung 2008 als Werbungskosten geltend gemacht werden kann sofern diese über einen Bildungskredit finanziert wurde?
Über Informationen/Ratschläge würde ich mich wirklich freuen!
Danke.

Wenn dann in der StE 2007!

Wenn dann in der StE 2007!

Hallo,

hätte ich auf den ersten Blick auch gesagt, aber da die Ausbildung über einen Kredit finanziert wurde, wird dieser wohl noch in 2008 zurückgezahlt. Also könnte man es durchaus mit §11 EStG versuchen und die Kosten im Zeitpunkt der Zahlung abziehen, auch wenn der eigentliche Vorgang da schon beendet war.

Gruß,
Markus

das ist falsch: es kommt auf die Zahlung der Weiterbildungsmaßnahme an und nicht auf eine Kreditrückzahlung!!
Das ist unstrittig!

E.

Ach ja, wo steht das?!?
Einfach nur behaupten es sei falsch kann jeder. Von einer StBin erwartet man da ein bischen mehr!

Hallo,

Was die Tilgung des Kredites betrifft: OK.
Die Zinsen würde ich allerdings in diesem Fall auch noch unter Kosten der Ausbildung sehen, abzuziehen in dem Jahr, in dem sie gezahlt werden.

Gruß,
Markus

Ach ja, wo steht das?!?

Das steht nicht irgendwo ausdrücklich im Gesetz, sondern in 546324 Urteilen. Man geht von einem Abfluss aus in dem Zeitpunkt, in dem die Verbindlichkeit gg den Kreditgeber entsteht.

Einfach nur behaupten es sei falsch kann jeder. Von einer
StBin erwartet man da ein bischen mehr!

In einem KOSTENLOSEN Online-Forum sollte man gar nichts erwarten. Von niemandem.

oT
Hallo Clematis,

ich gebe dir Recht, dass man in einem kostenlosen Online-Forum nicht erwarten darf, eine „Beratung“ zu bekommen, wofür andere teilweise sehr viel Geld ausgeben.

Der Großteil, der hier seine Zeit verbringt und anderen Fragen beantwortet, gibt sich teilweise sehr viel Mühe. Auch deine Antworten sind sehr hilfreich, auch die kurzen und knappen.

Aber nur kurz und knapp „das ist falsch“ wird dem Fragesteller nicht viel helfen, sondern eher noch mehr Frage aufwerfen. Und dafür ist er nicht in dieses Forum gekommen.

Für manch einen Experten mögen die kurzen und knappen Antworten helfen, aber auch dem Laien? Ja, sollen sie doch zum StB gehen, aber dann stellen wir hiermit die Existenz dieses Forums in Frage. Und das wäre sehr schade.

Viele Grüße
e

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die rückzahlung eines darlehens sind idr keine werbungskosten. die zinsen können jedoch im jahr der zahlung als werbungskosten geltend gemacht werden.

gruß inder

Werbungskosten Darlehen
Hi,

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erzielung von Einnahmen, siehe § 9 EStG

Die Aufwendungen sind also schon 2007 entstanden. Es ist egal, woher die Geldmittel stammen, mit denen die Aufwendungen bezahlt werden. Die Darlehensrückzahlung ist nur noch ein Vorgang auf der Vermögensebene und steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.

Schuldzinsen entstehen natürlich erst im Folgejahr (2008) und sind in diesem Jahr Aufwendungen bzw. Werbungskosten.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Schöne Grüße
C.