Maschinenrichtlinie

Der Hersteller von halbfertigen Anlagen oder Maschinen ist laut MRL verpflichtet eine Einbauerklärung (früher Hersstellererklärung) auszustellen,nun steh das eine Person genannt werden muss die für die Doku verantwortlich ist
meine Frage … handelt es sich dabei um eine Nätürliche oder Juristische person…

Hallo,
leider melde ich mich jetzt erst, sorry.

kann Ihnen da leider nichgt weiter helfen, da es nciht in meinen Bereich fällt.

MFG Cordula

Trotzdem Dabkeschön!

nur zur Info:
wir verfahren so, die Person der Dokumentationverantwortung ist das Unternehmen und die der Unterschrift eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person

gruß