Hallo,Irina,
da sich bislang noch niemand gemeldet hat, versuche ich es mal mit der Lösung:
Nennleistung ist die Leistung von elektrischen Verbrauchern oder Energiewandlern (Generator, Wärmekraftmaschine), die diese aufnehmen oder abgeben können.
Unter installierter Leistung versteht man die Summe der maximalen Nennleistungen aller installierten Anlagen in einer definierten Einheit ( z. B. die gesamte Nennleistung der in einem Betrieb installierten elektrischen Verbraucher).
Bei Haushaltsgeräten wird normalerweise die aufgenommene Leistung angegeben.
Die vom Gerät abgegebene Leistung ist um den Wirkungsgrad (das soll wohl der Begriff „Leistungsgrad“ ausdrücken) kleiner. Um eine bestimmte Leistungsabgabe zu ereichen muss also mehr Leistung aufgenommen werden.
z. B. 20 kW Leistungsaufnahme *0,75 = 15 kW Leistungsabgabe
Bei Motoren, Getrieben oder für Kraftwerksleistung wird als Nennleistung normalerweise die abgegebene Leistung genannt. Die aufgenommene Leistung ist um den Wirkungsgrad höher.
z. B. 20 kW L.Abgabe /0,75 = 26,7 kW L.Aufnahme
M. E. ist in dem Beispiel davon auszugehen, dass über die Leistungsabgabe die Maschinenstunden (h) ermittelt werden, denn nur die Leistungsabgabe ist für den Maschinenbetrieb verfügbar
600 kWh/a /15 kWh/h = 40 h/a (das wäre eine sehr geringe Laufzeit)
Kosten (variable und fixe)
600 kWh/a * 0,30 €/kWh = 180 €
Fixkosten Verteilung = 120 €
Gesamtkosten Strom = 300 €/a / 40 h/a =7,50 €/h
Probe:
Berechnung nach der Formel „Nennleistung*Leistungsgrad*VP“ (welcher Begriff verbirgt sich hinter VP?): Leistung auf eine Stunden bezogen kWh/h , h ließe sich kürzen , bleiben kW
Gesamtkosten Strom = 300 €/a / 600 kWh/a = 0,5 €/kWh (spezifische Gesamtkosten je kWh)
20 kWh/h*0,75*0,5 €/kWh= 15 kWh/h * 0,5 €/kWh = 7,50 €/h
Müsst also stimmen.
Gruß
Zemionow