Maskenplficht Mehrfamilienhaus

Hallo, kann eine Hausgemeinschaft oder die Hausverwaltung in einem Hochhaus die Maskenpflicht (vor allem) im Aufzug, Treppenhaus, und Hausflur verlangen?

Danke.

Anders herum, ist es nicht richtig im beengten Bereich eine Maske zu tragen wenn man keinen ausreichenden Abstand halten kann ?
So breit ist weder Aufzugskabine noch Treppenhaus um 1, 5 m Abstand einzuhalten.
Also was folgt daraus ?

Und sicher kann man das anordnen, weil es gibt ja bestimmt wieder welche, die es nicht von selbst einsehen oder verstehen. Die muss man eben mit Schildern, Aushang oder Info im Briefkasten darauf aufmerksam machen.

MfG
duck313

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man vielleicht, aber mit Sicherheit weder die Hausverwaltung noch die Hausgemeinschaft. Da hÀtte ich jetzt gern mal die Gesetzesgrundlage von dir, auf der das geschehen sollte.

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Hausrecht?

Ich auch, das wĂŒrde mich brennend interessieren.

Vermieter können also nachtrĂ€glich ihren Mietern irgendwas vorschreiben, wie es ihnen grad einfĂ€llt? Und in einer Wohngemeinschaft kann die Gemeinschaft das einfach so beschließen? Das Tragen einer Maske vorschreiben oder das Tragen blauer Socken am Dienstagabend?

Lies mal, was man unter „Hausrecht“ versteht:


http://www.rechtslexikon.net/d/hausrecht/hausrecht.htm

Und passend dazu mal was zur Hausordnung und deren Grenzen:
http://www.rechtslexikon.net/d/hausordnung/hausordnung.htm

Der Vermieter kann nicht einfach so die Hausordnung gegenĂŒber seinem Mieter Ă€ndern.

Jede Änderung der Hausordnung braucht einen sachlichen Grund. Der ist hier aber gar nicht gegeben. Denn die Maskenpflicht wird nicht durch den Vermieter oder die Hausverwaltung oder die Hausgemeinschaft, sondern durch die dafĂŒr zustĂ€ndige Gesundheitsbehörde veranlasst. Der Vermieter etc. kann sie genauso wenig vorschreiben wie eine Grippeimpfung oder ein Alkoholverbot. Er darf auf eine bestehende Maskenpflicht (wenn denn eine besteht) hinweisen. Das war’s dann auch schon.