Maßanfertigung zurückgeben?

Kann man Maßanfertigungen zurückgeben? Wir wollten uns ein Hundehörbchen bestellen in einer großen Größe. Die hatten das jeweilige Körbchen aber nur etwas kleiner. Wir haben dann angerufen und gefragt ob es das auch in 1,5m gibt und sie meinten „ja sie würden das dann für uns so machen“. Zählt das dann als besondere Anfertigung und gelten hier trotzdem die Rückgaberechte, die es auf das normale Produkt gegeben hätte?

Servus,

da wäre es jetzt gut zu wissen, welche Rückgaberechte es auf das normale Produkt gegeben hätte.

Schöne Grüße

MM

Überleg mal, soll der Verkäufer nun warten und hoffen, ob der extra angefertigten Korb nun noch an einen anderen Kunden verkauft werden kann ?

Das Gesetz ist eindeutig.

Es geht wohl um einen so genannten Fernabsatzvertrag nach §§ 312b ff. BGB. In den dortigen Vorschriften ist geregelt, dass bei solchen Fernabsatzverträgen dem Verbraucher ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht von 14 Tagen zusteht.
Keine Regel ohne Ausnahmen.
Nach § 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB besteht das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nicht bei:
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (…).“

Nach „Kundenspezifikation angefertigt“ oder „eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse „ des Verbrauchers zugeschnitten ist die Sachen, wenn sie wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers nicht anderweitig oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass abgesetzt werden kann.

Ein Körbchen ( bei dem Maß von 150 cm eher ein Korb :smile: ) was nicht lagermäßig geführt wird und hier sicherlich von einem Korbflechter extra angefertigt werden müsste ist halt eine solche „Extrawurst“ und nicht rückgabefähig.
Nur mit Zustimmung und das kann man doch erst mal probieren.

MfG
duck313