Hallo!
Ich habe eine Frage zum Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 EStG). Es besagt doch, dass die nach den GoB erstellte Handelsbilanz maßgeblich ist für die Steuerbilanz oder?
Was aber sagte die durch das BilmoG abgeschaffte Umkehrmaßgeblichkeit aus?
Danke für eure Hilfe!