Maßnahme trotz MIDI.JOB

Hallo Leute,

mal eine kurze Farge an euch!
Mein Mann hat seit4 Monaten einen Midi-Job, der ca. jeden Monat 440 Euro einbringt und 20 st. die Woche.
Jetzt will sein Sachbearbeiter Ihn noch zusätzlich in eine Maßnahme stecken. Die Maßnahme ist JOBSTART. Das Problem dabei ist, dass mein Mann als Springer arbeitet und oft kurzfristig gesagt bekommt, wann und wie lange er arbeiten muß. Dadurch kann er nicht alle Termine der Maßnahme warnehmen. So wie heute.
Ich habe heute Morgen beim Jobstart angerufen und bescheid gesagt, dass er heute nicht kommen kann da er arbeiten muss. Darauf hin sagte mir die " nette" Frau am telefon, dass die Maßnahme vorgeht und er nicht ständig absagen kann. Er solle in zukunft sich für die Termine Frei nehmen oder dem Chef mitteilen, dass er da nicht zu Arbeit erscheinen kann.

Ich finde das eine Frechheit, denn imerhin bemüht sich mein Mann, dass er diese Stelle behält und eventuell daraus auch mehr wird.
Können wir gegegn diese Maßnahme vorgehen? Oder die Maßnahme sogar abbrechen? Oder müssen wir uns fügen?

ich danke euch schon mal!

nastja

Hallo Nastja,

zuerst muss ich sagen,ist die nette Frau am Telefon
wahrscheinlich mit dem Klammerbeutel gepudert worden.
Frechheit ist milde ausgedrückt.
Allein die 20h pro Woche überschreiten ansich die Stundenzahl. Denn wer über 15h tätig ist, ist normalerweise nicht mehr arbeitslos, wobei noch erwähnt werden sollte, dass 440 € bei 80h im Monat eine Ausbeutung ist.
Haben Sie denn mit diesem inkompetenten Sachbearbeiter nicht gesprochen?
Ich denke, dieses müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Beantragen Sie beim Amtsgericht eine Beratungshilfeschein und gehen Sie kurzfristig zu einem Anwalt Ihres Vertrauens. Das kostet Ihnen € 10,-.

Viele Glück.
opa2009

  1. Ist ne rechtliche Frage, gehört an einen Anwalt f. Sozialrecht oder verwaltungsrecht.

  2. Ja oder Nein wäre zu einfach, würde dem Einzelfall nich gerecht werden. Stammtischjuristerei!
    Es wäre interessant, herauszufinden, warum dem Sachbearbeiter die Maßnahem wichtiger ist als der Minijob. Der mag seien Gründe haben, die ich nur beurteilen kann, wenn ich sie kenne.

  3. Ich rate nie zu einem Gegeneinander. Der ARGE-Bearbeiter ist PArtner, nicht Gegener.

  4. GGf. mehr dazu telefonisch oder mail (www.dowas.de)

Grüße, W. PÜhringer

Hallo,
so wie es aussieht ist der Minijob ja Ausbeute.
400,00 € für 80 Std. im Monat.
Entweder stimmt der angegebene Lohn nicht oder die Stundenzahl.
Wenn man sich um Arbeit bemüht, sollte man jede Chance wahren, auch die über eine Maßnahme und das mit dem zuständigen Sachbearbeiter absprechen.

mfg

Nur schriftlich mit Bezug auf das Telefonat von Frau ?? reagieren und sich ein Schriftstück geben lassen - auch vom derzeitigen AG - mit den Aussichten für die weitere Arbeit also auch zum ersten Arbeitsplatz.
Menschen sind doch keine Marionetten!
Viel Erfolg!
Thomas

Hallo Nastja,

leider habe ich keine positive Antwort für dich.
Es ist leider schwer - bis oft unmöglich - es allen gleichzeit recht zu machen.

Dennoch gilt, solange ihr nicht auf eigenen Beinen steht, also in irgend einer Form auf staatliche Unterstützung angewiesen seid, gehen die staatlichen Aufforderungen tatsächlich vor.
Es können euch auch die Gelder, die ihr bekommt, gekürzt oder gestrichen werden, wenn ihr deren Verpflichtungen - hier die Schulung - nicht nachkommt!

Dein Mann kann und darf - auch wenn das seinem Chef wiederum nicht passt - als Springer auch Dienst ablehnen!
Sicher kennt ihr außerdem die Schulungstermine schon längst. Also macht es durchaus Sinn, diese Termie dem Chef bzw. der zuständigen Sekretärin vorzulegen und sie zu bitten darauf zu achten, dass dein Mann dann nicht arbeiten kann.

Sorry für die nicht-so-positive Antwort.

MelliC

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich diese nicht beantworten, da ich in der Leistungsabteilung beschäftigt bin. Ihre Frage bezieht sich auf die Arbeitsvermittlung. Ich empfehle Ihnen, die Frage ins Forum einzustellen. Da sind Kollegen aus der Arbeitsvermittlung.

Hallo,

dass tut mir leid, aber da kann ich Euch auch nicht weiterhelfen, ausser empfehlen, dass Dein Mann mal selber mit seinem / seiner Arbeitsvermittler/in spricht und wenn das nicht hilft ggfs. den Teamleiter / Vorgesetzten mal verlangen.

Viele Grüße

Hallo opa2009,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Also bislang hatten wir noch nie so eine Meihnungsverschiedenheit mit unserem Berater. Wir sind das erste mal von einem Amt abhängig, und das auch nur weil ich auf Grund der >Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kann.
Der Berater ist eigentlich voll gut, und hat meinen mann zu dieser Maßnahme angemeldet, als dieser noch keinen job hatte. Nun hat der einen, und der Berater selber hat zu uns gesagt, dass der Job eigenlich vor geht, und wenn mein mann ein termin nicht wahrnehmen kann wegen der Arbeit ist das in ordnung. Doch die Betreuerin der Maßnahme ist da wohl anderer Meihnung!

Ist ein durcheinander!

Hallo Nastja,
da kenne ich mich leider nicht aus.
ich kann euch nur raten, sucht eine Beratungsstelle in eurer Nähe, die euch unterstützen kann. Adressen findest du z. B. bei http://www.my-sozialberatung.de/adressen.

Ich wünsche euch beiden viel Erfolg!

Ingrid

Mein Mann hat seit4 Monaten einen Midi-Job, der ca. jeden
Monat 440 Euro einbringt und 20 st. die Woche.

Jetzt will sein Sachbearbeiter Ihn noch zusätzlich in eine
Maßnahme stecken. Die Maßnahme ist JOBSTART. Das Problem dabei
ist, dass mein Mann als Springer arbeitet und oft kurzfristig
gesagt bekommt, wann und wie lange er arbeiten muß. Dadurch
kann er nicht alle Termine der Maßnahme warnehmen. So wie
heute.

Ich habe heute Morgen beim Jobstart angerufen und bescheid
gesagt, dass er heute nicht kommen kann da er arbeiten muss.
Darauf hin sagte mir die " nette" Frau am telefon, dass die
Maßnahme vorgeht und er nicht ständig absagen kann. Er solle
in zukunft sich für die Termine Frei nehmen oder dem Chef
mitteilen, dass er da nicht zu Arbeit erscheinen kann.

Ich finde das eine Frechheit, denn imerhin bemüht sich mein
Mann, dass er diese Stelle behält und eventuell daraus auch
mehr wird.

Können wir gegegn diese Maßnahme vorgehen? Oder die Maßnahme
sogar abbrechen? Oder müssen wir uns fügen?

Hallo,

sorry ich hatte Ihre Frage leider übersehen, benötigen Sie noch eine Antwort, oder haben andere Ihnen schon weitergeholfen?
Bitte sagen Sie mir doch kurz bescheid, danke und nochmals sorry.

Gruß Nele

Liebe Nastja,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich verlangen Gesetz und Rechtsprechung, dass alles zumutbare getan wird, also in zumutbarer Weise auch die Arbeitskraft einzusetzen ist, damit Leistungen nach dem SGB II nicht erforderlich sind. Zumutbar kann nur das sein, was auch Sinn macht und den Zweck erfüllt. Dazu gehört der Einsatz der Arbeitskraft bis zu einer Vollbeschäftigung, auch wenn dazu mehrere Beschäftigungsverhältnisse notwendig sind, nicht aber Maßnahmen, die ein Arbeitsverhältnis gefährden oder erfordern, ein Beschäftigungsverhältnis aufzugeben, das (anrechnenbares) Einkommen sichert, es sei denn, die andere zumutbare Maßnahme führt zu einem höheren Einkommen. Es hat daher grundsätzlich nur die Maßnahme vorrang, die ein höheres Einkommen sichert.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass mein Statement auf Ihre Anfrage lediglich Ihnen ermöglichen soll, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und daher eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Auch wenns für deinen Fall vielleicht etwas spät ist, so möchte ich trotzdem mal antworten.

Ich habe heute Morgen beim Jobstart angerufen und bescheid
gesagt, dass er heute nicht kommen kann da er arbeiten muss.
Darauf hin sagte mir die " nette" Frau am telefon, dass die
Maßnahme vorgeht und er nicht ständig absagen kann.

Das war eine glatte Lüge. Ein Job auf dem 1.Arbeitsmarkt hat immer Vorrang vor einer Maßnahme. Eine Ausnahme gibts nur,wenn aus der Maßnahme unmittelbar ein besserbezahlter Job resultieren würde (z.B. wenn man ein Jobangebot in der Tasche hat,welches diese Maßnahme voraussetzt). Das ist aber bei 99% aller Maßnahmen nicht der Fall. Es kann allenfalls verlangt werden, daß man Job und Maßnahme parallel macht,sofern zeitlich vereinbar. Bei zeitlichen Überschneidungen hat aber immer der Job Vorrang.

Er solle
in zukunft sich für die Termine Frei nehmen oder dem Chef
mitteilen, dass er da nicht zu Arbeit erscheinen kann.

Der Job hat Vorrang. Ihn zu kündigen oder die Kündigung durch derartiges Eigenverschulden zu provozieren,ist der größte Fehler, den man machen könnte. Denn genau das wird einem in §31 Abs.1 Nr.2 verboten,weil man dadurch seine Hilfsbedürfigkeit steigert.

Ich finde das eine Frechheit, denn imerhin bemüht sich mein
Mann, dass er diese Stelle behält und eventuell daraus auch
mehr wird.

Die Maßnahmeträger werden nach der Anwesenheit der Teilnehmer bezahlt (deswegen die tägliche Unterschrift unter eine Anwesenheitsliste). Keine Unterschrift->kein Geld vom Amt für den Träger. Ergo versuchen die Maßnahmeträger alles, damit die „Kunden“ auch ja jeden Tag erscheinen. Zur Not wird halt gelogen,wie man an deinem Beispiel sieht.

Können wir gegegn diese Maßnahme vorgehen? Oder die Maßnahme
sogar abbrechen? Oder müssen wir uns fügen?

Ihr müsst den Job auf keinen Fall kündigen, er hat in jedem Fall Vorrang (die einzige Ausnahme habe ich ja oben schon beschrieben). Wenn sich die Maßnahme mit den Arbeitszeiten vereinbaren lässt,müsst ihr aber auch die Maßnahme annehmen und ggf. beides parallel machen (z.B. frühs arbeiten, nachmittag Maßnahme). Wenn sich beides überschneidet, hat die Arbeit Priorität.