Maßnahme vom Arbeitsamt

Hallo
Wenn eine Person vom Arbeitsamt in eine 3 Monatige Maßnahme gehn muss und wann z.B. während dieser maßnahme krank wird muss man diese zeit hinten drann hängen???

Hallo Steffy,

nein, wenn er oder sie krank ist während der Massnahme wird diese Zeit nicht hinten drangehängt.

viele Grüsse

chatboy

Arbeitsamt nein, ARGE ja

Wenn eine Person vom Arbeitsamt in eine 3 Monatige Maßnahme
gehn muss und wann z.B. während dieser maßnahme krank wird
muss man diese zeit hinten drann hängen???

Arbeitsamt (ALG1):
Wenn nichts anderes bestimmt ist, nein. Auch kommt es auf die Art der Maßnahme an, ob sie Bildung- oder Integrationscharakter hat, denn
bei der ARGE (ALG2):
Kommt es vor, dass die Verlängerung der Maßnahme um die Dauer von Fehltagen, auch in Krankheitsfällen, AU usw., gleich in der Eingliederungsvereinbarung bestimmt ist!
Diese Praxis ist rechtlich bedenklich, da es dann im besonderen Maße auf die Zielsetzung der Maßnahme ankommt. Denn wäre es lediglich eine „Anwesenheitsmaßnahme“, käme dies einer Bestrafung im Sinne von „Nachdienen“, „Nachsitzen“ gleich und ist mit Menschenrechten nicht vereinbar.