Maßnahmen bei nichtabmelden des KFZ

Hallo,
Welche Maßnahmen kann jemand ergreifen, wenn ein Verschrottungsunternehmen den KFZ der zur Verschrottung gebracht wurde nicht abgemeldet wurde, und kein Verschrottungsnachweis geliefert wird?
Die Ablieferung des KFZ erfolgte durch Zahlung einer Summe, und als Beleg wurde eine Quittung erstellt darauf folgende Posten:
Verschrottung Altfahrzeug, Abmeldung Altfahrzeug allerdings keine Daten zum Fahrzeug wie Kennzeichen oder Fahrgestellnummer.
Der Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein wurden übergeben.
Was kann der ehemalige Eigenümer machen, wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet wurde?
Vielen Dank für eine Antwort.

Gruß

harwin

Hallo,
diese Frage koennte man (zusaetzlich) der oertlichen Polizei stellen. Allein schon, damit sie dieses Unternehmen identifizieren und bei wiederholten Nachfragen unter die Lupe nehmen koennen. Die eigentliche Frage werden sie auch beantworten, Dein Freund und Helfer.
Gruss Helmut

so gesehen ist es schwierig, weil der brief nicht mehr vorliegt. ohne diesen kein abmelden.
rein rechtlich ist der schrotthändler neuer eigentümer. man könnte das finanzamt und die zulassungsstelle die daten des neuen eigentümers mitteilen, so dass für das ummelden letztendlich zwang angewendet werden könnte.
hauptmann