Liebe Wissende,
der vorherige Thread inspiriert mich zu folgender Frage:
Was macht ein Arbeitgeber (AG) eigentlich in der Praxis, wenn er den Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer (AN) nur vorgibt arbeitsunfähig zu sein?
Angenommenes Beispiel: Im Betrieb des AG muss ein bestimmter Auftrag abgearbeitet werden. Ein AN hat eine 14-tägige Last-Minute-Urlaubsreise gebucht und bekommt nun wider seines Erwarten den beantragten Urlaub aus betrieblichen Gründen abgelehnt. AG und AN streiten sich und der AN lässt sich zu der Äußerung hinreissen, dass er die gebuchte Reise in jedem Fall antreten werde. Zum beantragten Urlaubsbeginn kommt dann eine Krankschreibung und der AN tritt 15 Tage später seinen Arbeitsstelle wieder an…
Der AG vermutet nun, dass der AN seine gebuchte Reise durchgeführt und die Krankheit nur vorgetäuscht hatte. Welche Möglichkeiten hat der AG die Glaubwürdigkeit des vorgelegten Attests zu erschüttern? Und wie stellt man das an? (Die Krankheit soll jetzt nichts offensichtliches wie z. B. ein Beinbruch sein, sondern medizinisch nicht ohne weiteres belegbar wie z. B. Kopfweh, Rückenschmerzen o. ä.)
Mir ist klar, dass der AN eine Krankheit nicht vortäuschen darf, aber wer ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren hierfür beweispflichtig? Dem AG dürfte doch nicht einmal die Diagnose des Attests bekannt sein.
Wäre schön, wenn Ihr mir hier im praktischen Verfahren auf „die Sprünge“ helfen könntet.
Lieben Gruß
Trillian