Maßnahmen nach angekündigter Krankschreibung

Liebe Wissende,

der vorherige Thread inspiriert mich zu folgender Frage:

Was macht ein Arbeitgeber (AG) eigentlich in der Praxis, wenn er den Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer (AN) nur vorgibt arbeitsunfähig zu sein?

Angenommenes Beispiel: Im Betrieb des AG muss ein bestimmter Auftrag abgearbeitet werden. Ein AN hat eine 14-tägige Last-Minute-Urlaubsreise gebucht und bekommt nun wider seines Erwarten den beantragten Urlaub aus betrieblichen Gründen abgelehnt. AG und AN streiten sich und der AN lässt sich zu der Äußerung hinreissen, dass er die gebuchte Reise in jedem Fall antreten werde. Zum beantragten Urlaubsbeginn kommt dann eine Krankschreibung und der AN tritt 15 Tage später seinen Arbeitsstelle wieder an…

Der AG vermutet nun, dass der AN seine gebuchte Reise durchgeführt und die Krankheit nur vorgetäuscht hatte. Welche Möglichkeiten hat der AG die Glaubwürdigkeit des vorgelegten Attests zu erschüttern? Und wie stellt man das an? (Die Krankheit soll jetzt nichts offensichtliches wie z. B. ein Beinbruch sein, sondern medizinisch nicht ohne weiteres belegbar wie z. B. Kopfweh, Rückenschmerzen o. ä.)

Mir ist klar, dass der AN eine Krankheit nicht vortäuschen darf, aber wer ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren hierfür beweispflichtig? Dem AG dürfte doch nicht einmal die Diagnose des Attests bekannt sein.

Wäre schön, wenn Ihr mir hier im praktischen Verfahren auf „die Sprünge“ helfen könntet.

Lieben Gruß

Trillian

Hi!

Mir ist klar, dass der AN eine Krankheit nicht vortäuschen
darf, aber wer ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren hierfür
beweispflichtig?

Immer der, der etws durchsetzen will - also der Arbeitgeber.

Dem AG dürfte doch nicht einmal die Diagnose
des Attests bekannt sein.

Dafür gibt es die Krankenkasse, die zwar die Diagnose auch nicht nennen darf (sollte *g*), aber zumindest „globale“ Auskünfte geben darf.

Im Zweifel wird beim gerichtlichen Prozess die Schweigepflicht des Arztes „aufgehoben“…
http://www.jurablogs.com/de/arbeitsrecht-bei-der-loh…
so ähnlich sollte im erfundenen Fall auch gehalndelt werden (Achtung: VERMUTUNG!)

Wäre schön, wenn Ihr mir hier im praktischen Verfahren auf
„die Sprünge“ helfen könntet.

Naja - wenn Zeugen bestätigen, dass die AU angekündigt ist, wird es nicht soo problematisch, da eine AU mit Vorankündigung eine der Todsünden im Arbeitsrecht ist…

VG
Guido

Hi,
wegen genau so eines Falles hab ich auch schon mal im Netz gesucht und diesen Link noch in den Bookmarks:
http://209.85.135.104/search?q=cache:SIZKJM783bwJ:ww…

Gruß
Nick

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten (owT)!

krankgeschrieben heißt ja nicht bettlägerig oder hausgebunden.
ärztliches Attest anzweifeln ???
PiRo

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