Hallo,
meine 2 Geschwister und ich haben ein kleines, etwa 105 Jahre altes freistehendes Fachwerkhaus geerbt, welches wir verkaufen möchten. Leider haben unsere Eltern kaum brauchbare Dokumente wie Baupläne, beglaubigte Grundstückgröße usw. hinterlegt. Wir stehen nahezu im Dunkeln. Einen Grundbuchauszug haben wir besorgt, der ist aber wenig informativ. Daher die Frage:
Was müssen wir alles erledigen, bevor wir mit einem Käufer zum Notar schreiten können? Vielen Dank für evtl. Antworten.
Schöne Grüße
Peter
Hallo !
Beim zuständigen Katasteramt eine Vermessung beantragen. Kostet so um die 1500,-Euro
mfgConrad
Hallo,
dem Notar reicht das Grundbuch und die Personalausweise von Käufer und Verkäufer. Der Käufer (und vor allem seine Bank) will aber bestimmt mehr sehr.
- Lageplan (vom Katasteramt)
- Baupläne (Grundrisse, Statik etc.) (vom Bauamt (kann bei einem Haus aus der Kaiserzeit schon schwierig sein)
- Wohnflächenberechnung, Berechnung umbauter Raum (kann ein Architekt erstellen, viele Banken akzeptieren auch eigene, plausible Berechnungen im Zusammenhang mit den Grundrissen)
- Brandversicherungsnachweis (von der Versicherung)
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Hallo Peter,
ich hab mir vor Jahren einen alten Bauernhof gekauft, von dem es auch nur spärliche Unterlagen beim Grundbuchamt gab. Keine Baupläne oder ähnliches.
Diese Geschichte hat die Bank nicht gehindert, mir Geld für den Kauf zu leihen.
Ich hab erst eine Bemaßung gebraucht, als ich einen Bauantrag für einen neuen Dachstuhl gestellt habe und da wurde ein selbsterstellter akzeptiert.
Allerdings war die Bemaßung sehr ordentlich gemacht und hat einen Freund und mich fast drei Tage gekostet.
Gandalf
Hallo Herr Köster,
für die Veräußerung einer Immobilie, um so mehr bei einer, die von einer Erbengmeinschaft verkauft werden soll, müssen Sie neben der erwähnten Vermessung, die vom Vermesser („Vermessungsamt“), allerdings nur bzgl. der Außenmaße und der Lage (daher Lageplan oder Katasterauszug), erstellt wird, für die Kaufvertragsunterlagen (werden vom Notar erstellt) einen Kaufpreis für Ihr Objekt haben. Dies könnte natürlich ein „fiktiver“ Preis sein, was aber von Banken nicht akzeptiert wird. Daher müssen Sie, auch wegen möglicher späterer Streitigkeiten der Erbengemeinschaft, die ich nur allzu häufig erlebt habe, den Bau- und Bodenwert Ihrer Immobilie ermitteln lassen, also eine Wertermittlung des Objekts durchführen lassen.
Ich empfehle Ihnen daher einen Bausachverständigen, der auf die Wertermittlung von unbebauten und Bebauten Grundstücken spezialisiert ist, aus der näheren Umgebung Ihrer Region aufzusuchen, um von diesem ein Wertermittlungsgutachten erstellen zulassen. Ebenfalls sollte dieser, wenn er dies nicht ohnehin für seine Ermittlungen benötigt, (oder ein Architekt, oder ein versierter Bauzeichner) die Räumlichkeiten aufmessen, zeichnen, um somit die Wohn- und Nutzfläche Ihrer Immobilie zu berechnen. Informationen zum Notar finden Sie beispielsweise unter http://www.bnotk.de. Empfehlenswert ist zudem die Konsultation eines Fachanwalts für privates Baurecht, oder ein Notar, der Ihnen gegen „geringe“ Gebühr Auskunft erteilt. (Hinweis: der Immobilienkäufer darf einen Notar für die Kaufabwicklung wählen, nicht der Verkäufer)
Mit besten Grüßen
Ralph Kaiser
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