Seit Monaten verlange ich eine berufliche Weiterbildung, nun das.
Um alles kurz zu fassen, Arbeitssuchend seit Januar, keine Stelle gefunden trotz 20 Bewerbungen / Monat, Arbeitsagentur ermöglicht keine berufliche Weiterbildung, jetzt da ich noch einen Monat unsere Tochter betreue die 1,5 Jahre alt ist und noch nicht im Kindi angemeldet da zusätzliche Kosten entstehen würden was und das Leben noch schwerer machen würde, plötzlich eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom AAmt bekommen - Vollzeit von 08:00 bis 16:00. Wer betreut mein Kind in der Zeit? Was kann ich machen da meine Frau berufstätig ist und ich niemanden habe? Kann man das ganze mit’m Monat evtl. verschieben bis die Aufnahme der Tochter im Kindi klappt ? Wie sollte man vorgehen.
Hallo,
Bitte dem Arbeitsamt mitteilen wie die aktuelle Situation der Betreuung des Kindes ab läuft. Laut Informationen des Arbeitsamtes, unterstützt dieses auch Maßnahmen zur Kinderbetreuung.
Eine Verschiebung der angebotenen Maßnahme wäre eventuell möglich. Dies können Sie gern mit der Arbeitsagentur besprechen. Ebenso alle anderen Möglichkeiten die Möglich und Förderbar sind bevor es einen Kindi Platz gibt. Im übrigen gibt es Zuschüsse für Kinderbetreuung wenn das gemeinsame Einkommen zu gering ist. Beratung hierfür beim Jugendamt.
Mit freundlichen Grüßen
IWagner
Hallo,
da sehe ich nur eine Möglichkeit: Dem Berater der Arbeitsagentur die Situation schildern, wie sie ist. Ein vernünftiger Berater wird auf diese Situation reagieren.
Hilft das nicht, bleibt noch die Möglichkeit, mit dem Jugendamt zu sprechen, die für wirklich dringende Fälle auch eine Unterbringungsmöglichkeit für das Kind organisieren können. Ggf. sprechen sie auch mit der AA.
Gruß
Martin
Guten Tag,
wenn Sie sich für eine Vollzeitstelle arbeitssuchend gemeldet haben und AloGeld für eine Vollzeitstelle bekommen, dann müssen Sie per definitionem dem Arbeitsmarkt Vollzeit zu Verfügung stehen.
Die Massnahmen werden in der Regel sehr willkürlich und kurzfristig vergeben, wann immer da noch ein Platz frei ist.
Falls Sie eine konkrete Kinderbetreuung ab dem 01.08. nachweisen, sollte eine kurze Verschiebung durch ein vernünftiges Gespräch zu erreichen sein.
Allerdings sollten Sie bedenken, dass vom Arbeitsamt nicht wegen oder für Kinderbetreuung AloGeld bekommen.
Schönen Tag noch.
Hallo,
tut mir leid, hier kann ich nicht weiter helfen.
wannsee
Hallo,
bedaure, kann derzeit nicht fundiert helfen.
Sollte das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter nichts gebracht haben bzw. nichts bringen, empfehle ich eine schriftliche Positionieren (oder Stellungnahme, Widerspruch o.ä.). In mündlichen Gesprächen neigen MitarbeiterInnen zur eigenen Aufwandsverringerung und zuweilen zu zweifelhaften Angaben. Dies wagen sie sich bei schriftlichen Antworten nicht. Weisen Sie also bitte auf das Problem und bieten Sie möglichst eine Lösung an (in 1-2 Monaten ist der Kiga-Platz verfügbar).
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
es tut mir leid, aber hier kann ich leider nicht helfen, da ich die hinter Ihrem Problem stehende Rechtslage weniger kenne. Meiner Auffassung nach wäre das die Weiterbildung veranlassende Amt der erste Ansprechpartner. Sondiert werden müßte mE die Rechtslage nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher.
Alles Gute für Sie
FKR
mit AA verhandeln. MfG Peter A. Hoppe
Hallo,
solange du Leistungen beziehst, bist du verpflichtet, an der Maßnahme teilzunehmen. Die Kindesbetreuungskosten z.B. für ein Kindermädchen werden in der Zeit der Maßnahme von der Agentur übernommen.
Ein Verschieben ist nicht möglich, da die Maßnahmen immer zu bestimmten Terminen starten und der Beginn der nächsten Maßnahme bis zu einem Jahr dauern kann.
Gruß
hallo,
erstmal habe ich es so verstanden, dass eine Weiterbildung gewünscht war, wie war denn da der Gedanke mit der Kinderbetreuung. Aber nun würde ich auf jeden Fall ein offenes Wort mit der/ dem Sachbearbeiter sprechen. Zum einen gibt es vielleicht die Möglichkeit einer Teilzeitschulung und zum anderen könnte halt schnell eine Kinderbetreuung gefunden werden, Tagesmutter o,ä. Die Kosten werden hierbei oft auch vom Jugendamt übernommen. Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
viel Erfolg C
Leider kann ich da nicht helfen .
Sorry
Hallo papjackde!
Am besten ist es, wenn Du zum Arbeitsamt gehst und ein persönliches Gespräch mit dem für Dich zuständigen Mitarbeiter suchst. Ich würde sagen, das ist der beste Weg!
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Viel Glück. bycicle
Hallo,
Da ich KEIN Rechtsanwalt bin, kann ich nur schreiben was ich versuchen würde.
Ich würde das mit dem AA besprechen und wenn dort keine Entscheidung kommt, mich an die Teamleiter wenden. Zur Not würde ich mich bei einem Rechtsanwalt erkundigen.
Hoffe das dort ein paar Ideen waren, die einen kleinen Gedankenanstoß gebracht haben
Mit freundlichen Grüßen
Sven
Sorry, nicht mein Gebiet. Kenne mich da ueberhaupt nicht aus.
Hallo,
- Seien Sie froh, dass Sie die Umschulung bewilligt bekommen haben.
- Für einen Monat sollte eine Überbrückung der Betreuung möglich sein.
- Ihre Frau ist doch auch zur Versorgung des Kindes verpflichtet. mit ein bisschen guten Willen lässt sich hier bestimmt eine Möglichkeit finden (Urlaub - flexible Regelung der Arbeitszeit etc.)
- Es gibt bestimmt auch noch andere Alternativen. Sie benötigen diese ohnehin, da es auch Situationen geben wird, in denen Sie diese Alternativen dringend benötigen werden - also rechtzeitig planen.