maßordnung im hochbau

hi! bin grad damit beschäftigt meine Grundrisse und Schnitte für ein projekt zu bemaßen.(ich studiere innenarchitektur) dazu folgende frage:
die wände meines konstruierten haus sind einschalige Stahlbetonwände mit Dämmung außen + Spritzschutz + Putz. gilt dafür auch die maßordnung im hochbau?( oder gilt die maßordnung ausschließlich für mauerwerk?)
wenn ja: von wo bis wo muss ich da genau bemaßen? (incl. dämmung und putz oder ausschließlich die Stahlbetonwand)

Hi;

Die Baurichtmaße gelten eigentlich nur für Mauerwerk, und selbst da in der Baupraxis heute nur noch in abgewandelter Form, weil das Mauerwerk oft nicht mehr direkt auf der Baustelle hergestellt sondern als Halbfertigelement aus dem Werk angeliefert wird. Im Stahlbetonbau bestimmen sich die Maße über Art und Herstellung der Schalung; 50cm und vielfache davon sind angenehm herzustellende Maße, es gehen aber alle Längen (73,9cm :wink:… Oft sind Bauten aber Mischkonstruktion, da ist es wieder sehr praktisch, wenn man sich auch mit dem Beton an die MW-Maße hält…
Hängt im wesentlichen davon ab wie dein Prof. tickt :smiley:.

Die Bemaßung im 100stel oder 50stel Entwurf bezieht sich immer auf Fertigmaße, d.h. incl. Dämmung. Im 50stel oder 20stel Ausführungsplan dann einzeln, d.h. Rohbaumaß + Dämmung (+ Putz). Außenputz wird in der Praxis außer im Fassadenschnitt eigentlich nie bemaßt :/…

Hoffe das hilft
viele Grüße, Laines

Hallo

Ich kann dir leider nicht helfen. Das ist in Österreich und Deutschland unterschiedlich und ich kenne die deutschen Regeln nicht.
In Österreich alles getrennt (Mauer, Putz, Dämmungsstärke oder im Einreichplan Gnur die gesamtstärke und Dämmstärke.
Lg Aus Wien

enn ja: von wo bis wo muss ich da genau bemaßen? (incl.

dämmung und putz oder ausschließlich die Stahlbetonwand)

dafür auch die maßordnung im hochbau?( oder gilt die
maßordnung ausschließlich für mauerwerk?)
wenn ja: von wo bis wo muss ich da genau bemaßen? (incl.
dämmung und putz oder ausschließlich die Stahlbetonwand)

So weit ich es aus Deinem Text beurteilen kann, würde ich sagen „Alles“. Aber wenn Du Zweifel hast, kannst Du es auch umgehen, dass Du separat die Masse der Wand und der Dämmung angibst, so kann eigentljch nichts falsch werden. Obwohl ich meine, dass für die Innerarchitektur dies eher untergeordnet ist, so kannst Du auch nur gesammte Dicke (also inklusive Dämmung usw.) der Wand oder was auch immer nehmen, oder?

Ich hoffe, dass Dir die Arbeit gelingt, alles gute im 2011. Lubor

Hallo Uschi
Leider kann ich nur den österreichischen Stand nennen.
Dort ist es so, dass es bei der Einreichplanung wichtig ist, wenn die jeweilgen Fertigmaße angegeben werden (also nach Fertigstelleung des Bauwerks). Allerdings muss auch die Dämmstärke ablesbar sein, entweder im technischen Bericht oder eben bemaßt - was allerdings im Maßstab 1:100 die Lesbarkeit eher einschränkt.
mfG Martin

Hallo Uschi!
Also mit der Maßordnung im Hochbau kenne ich mich nicht genau aus ( dazu kannst du doch sicher unter „Maßordnung im Hochbau“ genau etwas lesen… oder ? ), aber aus Erfahrung aus der Praxis hat es sich bewährt alle Masze, die man kennt, auch zu vermaszen.
Da es sicher mehrere Maßketten gibt, würde ich in der Einen, Dämmung und Stb-Wand vermaszen und in der Weiteren, das gesamte Wandmasz. Dies alles würde ich zu Plänen im Maßstab 1:100 sagen. Darauf kommt es natürlich auch noch an! Bei 1:200 sicher nicht den Putz und die Dämmung extra… Bei 1:50 und sogar noch größeren Darstellungen ( Details 1:20 / 1:10 ) musst du meiner Meinung nach eh alle Masze angeben : also z.B. 25 Stahlbetonwand, 14 Dämmung + 1 cm Putz…
Ich hoffe, das hat dir ein wenig geholfen.
Liebe Grüße
Heike

Hallo !

sorry, daß die Antwort so spät kommt: die Maßordnung im Hochbau gilt eigentlich nur beim Mauerwerk. Aber da auch dort eher industriell gemauert wird und es ne Menge Sonderformate gibt, schränkt man sich ungern damit ein. Meist wird heute auch das Mauerwerk geklebt. Bei Sichtmauerwerk sieht die Sache anders aus. Bei einer Sichtmw.-Fassade vermaßt man von außen nach innen, so daß für die tragende Innenschale aus Mauerwerk schon nicht in der Maßordnung liegen kann. Diese Maßer ergeben sich dann auch aus der notwendigen Dämmung und Luftschicht, die sich ja nicht nach der Maßordnung orientiert. Bei Türen sollte man die Maßordnung (auch bei Beton) einhalten (z.B. 1,01 x 2,135), denn die sind i.d.R. normiert, Fenster werden eh nach Aufmaß gebaut.

Gruß,
Zewi

Hallo uschi,

Die Vermassung sollte so aussehen, dass ein Unternehmer vor Ort etwas damit anfangen kann. Beim Stahlbeton haben sich „runde“ Maße durchgesetzt. Hier kommt es nicht auf die Mauerwerksmaße (11,5 cm 24 cm etc) an. Wandstärken werden häifig in 5er Schritten ausgeführt, also z.B. 25 cm oder 30er Außenwand.
Je nach Dämmstärke sollte auch diese in einem Plan nicht fehlen. Das kann wichtig sein wenn z.B. die Außenwand nur bis zu einer bestimmten Grneze heranreichen darf, also z.B. Grundstücksgrenze oder Baulinie.
gruß
Georg Ackermann

hi! bin grad damit beschäftigt meine Grundrisse und Schnitte
für ein projekt zu bemaßen.(ich studiere innenarchitektur)
dazu folgende frage:
die wände meines konstruierten haus sind einschalige
Stahlbetonwände mit Dämmung außen + Spritzschutz + Putz. gilt
dafür auch die maßordnung im hochbau?( oder gilt die
maßordnung ausschließlich für mauerwerk?)
wenn ja: von wo bis wo muss ich da genau bemaßen? (incl.
dämmung und putz oder ausschließlich die Stahlbetonwand

Bei meiner Meisterprüfung mußten wir die Maße in einer Detailzeichnung angeben. Ist ja auch Wichtig für die Wärmeberechnung.