Ich studiere momentan Wirtschaftsingenieurwesen (FH, Diplom) und frage mich in wiefern es sinnvoll ist danach noch ein Masterstudium anzuhängen. Nicht jedoch Master Wirtschaftsingenieruwesen, sondern Master of System Engineering.
Weiss jemand, welche Vor- bzw. Nachteile ein anschließendes Masterstudium mit sich bringt?
Weiss jemand, welche Vor- bzw. Nachteile ein anschließendes
Masterstudium mit sich bringt?
Vorteile:
Als FHler hast Du bei einigen (vielen?) Masterabschlüssen die Promotionsberechtigung, je nach Akreditierung.
In der Industrie kommst Du ev. in die gleichen Gehaltbereiche, wie Uniabsolventen, im öffentlichen Dienst wirst Du ev. in den Höheren Dienst eingestuft, aber inwieweit das schon geregelt ist, kann ich Dir nicht sagen.
Nachteile:
Es dauert im Schnitt zwei Jahre, die Du zum einen schlicht älter bist und in denen Du kein Geld verdient hast und einige Arbeitgeber mögen lieber junge Berufanfänger.
Allerdings ist das alles noch relativ neu, sodaß kaum Erfahrungen vorliegen. In unser Firma z.B. gibt es noch keinen einzigen BC oder Master.
Ich studiere momentan Wirtschaftsingenieurwesen (FH, Diplom)
und frage mich in wiefern es sinnvoll ist danach noch ein
Masterstudium anzuhängen. Nicht jedoch Master
Wirtschaftsingenieruwesen, sondern Master of System
Engineering.
Weiss jemand, welche Vor- bzw. Nachteile ein anschließendes
Masterstudium mit sich bringt?
erstmal ist es abhängig davon, ob du im öffentlichen dienst, im ausland, in der deutschen industrie eingestellt werden oder promovieren willst.
dann ist es abhängig davon, ob dich das weiterstudieren stört - wohl wissend, dass du 50.000 euro brutto jährlich bekommen könntest. du schießt also 100.000 euro in den wind.
in der deutschen industrie(großunternehmen) reicht fh. unterschied vielleicht 200-300 euro. selbst bei 500 euro müsstest du knapp 20 jahre arbeiten, um die 100.000 zu kompensieren. und erfahrene ingenieure fragen auch nicht „fh“ oder „uni“? du bist ne niete, wenn du anfängst, egal wo du studiert hast und dann kommt es drauf an, wie du dich machst. wenn du dich als dr. zum eimer machst, nützt das „dr.“ auch nichts:smile:
ich glaub, es ist noch nicht überall durchgedrungen, dass master = master ist. auch wenn es in wirklichkeit unterschiede gibt, der name gibt die promotionsberechtigung, ob man ihn in china, bayern oder den usa in einer baumschule, nem kindergarten oder wo auch immer macht. sonst bräuchte man das alles ja gar nicht machen.
der name gibt die promotionsberechtigung, ob man ihn in
china, bayern oder den usa in einer baumschule, nem
kindergarten oder wo auch immer macht.
eben nicht.
Es gibt Masterstudiengänge an FHen, die so akreditiert sind, daß sie nicht zur Promotion berechtigen.
Die meisten sind zwar so akreditiert, aber eben nicht alle.
Da sollte derdie Studierende vorher einen Blick draufwerfen.
der name gibt die promotionsberechtigung, ob man ihn in
china, bayern oder den usa in einer baumschule, nem
kindergarten oder wo auch immer macht.
eben nicht.
Es gibt Masterstudiengänge an FHen, die so akreditiert sind,
daß sie nicht zur Promotion berechtigen.
Die meisten sind zwar so akreditiert, aber eben nicht alle.
Da sollte derdie Studierende vorher einen Blick draufwerfen.
dann dürfte man es nicht master nennen, denn der master hat dann keinen sinn an einer solchen fh, wenn es das wirklich geben sollte…so müsste man außer den 4 semestern zusatz noch mal an eine andere fh gehn oder uni, um noch mal wie viele? semester zu studieren. in jena war es sogar möglich, schon vor der akkreditierung der masterstudiengänge zu promovieren in einer kooperation mit einer uni.
Sicher gibt es Unis, die sich da leichter tun, aber in der
Regel sieht es anders aus.
ich glaube, wir reden an einander vorbei. nicht jede fh wurde zum master zugelassen - akkreditiert. dann hat man keinen master und darf nicht gleich promovieren.
wenn ein diplomand 2007 sein DIPLOM FH gemacht, dann war das kein master. es würde mich wundern, wenn jemand 2007 schon an einer fh einen master gemacht hätte. das heißt, er hat sein normales fh-diplom gemacht und das berechtigt nicht zur promotion.
er muss einen master(3-4 semester) dranhängen und darf in diesem rahmen promovieren.
wenn ein diplomand 2007 sein DIPLOM FH gemacht, dann war das
kein master.
klar, hab ich auch nicht behauptet.
es würde mich wundern, wenn jemand 2007 schon an
einer fh einen master gemacht hätte. das heißt, er hat sein
normales fh-diplom gemacht und das berechtigt nicht zur
promotion.
Stimmt,auch da hab ich nichts anderes behauptet.
er muss einen master(3-4 semester) dranhängen und darf in
diesem rahmen promovieren.
Und dem ist eben nicht automatisch so.
An dieser FH, wo der gute Diplomand ganz bewust ein Diplom abgelegt hat, gibt es (mindestens) einen Masterstudiengang, deren Absolventen
nicht zur Promotion zugelassen sind, auch wenn sie den Master haben.
Es hängt damit zusammen, wie der Master akkreditiert wurde und da gibt es nun mal Mastergänge, die keine Promotionsberechtigung liefern.
Da kannst Du Dich jetzt auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln und es tausendmal nicht glauben.
Es hängt damit zusammen, wie der Master akkreditiert wurde und
da gibt es nun mal Mastergänge, die keine
Promotionsberechtigung liefern.
dann, lieber ganfalf, würde mich interessieren, was notwendig ist, um nach 10-11 semestern studium, die promotionsberechtigung zu bekommen. wie viele semester soll ein student studieren, um dann weitere 3 jahre zu promovieren.
und darüber hinaus: wie soll man jetzt vor allem im ausland entscheiden, ob jemand einen master of engineering mit oder ohne promotionsberechtigung hat. das grenzt ja an schwachsinn.
tut mir leid, da bist Du bei mir an der falschen Adresse.
Weder hab ich das organisiert, noch finde ich das gut oder schlecht.
Ich berichte nur, daß dem so ist; mehr nicht.
„2.3 Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder
an Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die
Universitäten und gleichgestellten Hochschulen regeln den Promotionszugang in
ihren Promotionsordnungen. Inhaber eines Bachelorgrades können auch ohne
Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens
unmittelbar zur Promotion zugelassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang
sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das
Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.“
Ich sehe eigentlich nur 2 Möglichkeiten.
Ihr habt euch falsch verstanden(wegen Diplomand hat keine Ahnung, was allgemein bei Studenten der Fall ist, weil sie sich oft gar nicht darfür interessieren, was in der Schule um sie passiert oder aber die FH hat kein Recht, den Doktortitel zu vergeben, was ich mir vielleicht noch vorstellen könnte, weil die Profs. keine ausreichende Qualifizierung haben)
Das ganze System ist für die Katz, weil man das eigentliche Ziel, gleichwerte Abschlüsse auf der ganzen Welt einzurichten, durchlöchert. Das wäre so, als könnte man mit einem Brandenburger Abi nicht in BW studieren und mit einem Brandenburger Master nicht an einer Bremer Uni promovieren. Wer soll sowas kontrollieren. Wie sollte man den Master nennen…Master of Engineering without right to doctorate…