Hallo,
berechtigt der Titel „Master of Laws“ zur Arbeit als Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter? Ist das Bachelor- und Masterstudium gleichwertig wie das 2. Staatsexamen an einer Universität?
Wäre super, wenn das jemand wüsste.
Gruß
Hallo,
berechtigt der Titel „Master of Laws“ zur Arbeit als Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter? Ist das Bachelor- und Masterstudium gleichwertig wie das 2. Staatsexamen an einer Universität?
Wäre super, wenn das jemand wüsste.
Gruß
Hallo,
berechtigt der Titel „Master of Laws“ zur Arbeit als
Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter?
Nein
Ist das Bachelor- und
Masterstudium gleichwertig wie das 2. Staatsexamen an einer
Universität?
Nein
Wäre super, wenn das jemand wüsste.
Gern
Gruß
Dea
Hallo!
berechtigt der Titel „Master of Laws“ zur Arbeit als
Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter? Ist das Bachelor- und
Masterstudium gleichwertig wie das 2. Staatsexamen an einer
Universität?
Nein. Wer lediglich den Master besitzt, auch wenn er in Deutschland erworben worden ist, wie ihn etwa die Fernuni Hagen anbietet, besitzt wegen fehlenden 2.Staastexamens nicht die Befähigung zum Richteramt und damit auch nicht die Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt zulassen zu können.
Gruß,
Florian.
Nein. Wer lediglich den Master besitzt, auch wenn er in
Deutschland erworben worden ist, wie ihn etwa die Fernuni
Hagen anbietet, besitzt wegen fehlenden 2.Staastexamens nicht
die Befähigung zum Richteramt und damit auch nicht die
Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt zulassen zu können.
Nach dem Erwerben des Masters auf ein FH könnte man doch an eine Universität gehen und dort das zweite Staatsexamen nachholen? Wenn ja, wie viele Semester bräuchte man dann an der Uni zusätzlich?
Das ist ein Missverständnis:
An einer Universität kann man weder ein erstes noch ein zweites Staatsexamen erwerben. Beide Examina werden von Oberlandesgerichten verliehen, und diese nehmen auch die Prüfungen ab.
Das Studium schließt im Übrigen mit dem ersten Examen ab. Zwischen dem ersten und dem zweiten Examen steht der sog. juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat). Dieser dauert zwei Jahre und hat mit den Universitäten überhaupt gar nichts mehr zu tun.
Das zweite Examen verleiht die Befähigung zum Richteramt. Jeder, der diese hat, aber auch nur derjenige, kann auch Rechtsanwalt (oder Staatsanwalt) werden.
Levay
Hinzufügen könnte man noch, dass man mit dem LLM auch nicht einfach an eine Uni gehen und dort dann die Voraussetzungen für das 1. Examen hat. Das richtet sich einzig noch der jeweiligen Studienordnung, die idR. den Erwerb von großen und kleinen Scheinen an der Uni, sowie verschiedene Seminar und Wahfächer vorweist.
Anmerkrung: Der LLM ist lediglich eine Zusatzqualifikation, die ähnlich dem Doktortitel und inzwischen auch in etwa gleichwertig von Juristen zusätzlich nach Abschluss der beiden Staatsexamina erworben wird. Er ersetzt kein Studium und auch keine Teile davon.
Gruß
Dea
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