ich werde am 02.Januar 2009 nach Australien / Sydney aufbrechen um dort eine Sprachschule zu besuchen. Als Auslands-Krankenversicherung habe ich die Mastercard Gold. Hier heisst es, das eine Reise-Rücktrittsversicherung und eben die besagte Auslands-Krankenversicheurng dabei ist. Kann mir jemand sagen ob das genügt, oder ob zur Absicherung noch eine weitere extra Privatversicheurng benötige. Meine Reisedauer beträgt 2 Monate.
Ich habe von meinem Banker nur einen Ausdruck auf Deutsch, über die Leistungen, aber keine Police oder sonstiges zum mitnehmen oder vorzeigen. Reicht das aus. Auf dem Ausdruck ist eine kostenlose Rufnummer nach Deutschland für Rückinformationen.
Hallo!
Die Leistungen Master-Card (MC) oder Visa-Card VC sind von der jeweiligen Bank/Sparkasse abhängig. Hoffentlich ist es eine weltweit anerkannte Bank oder Kreditkarten-Fa.
Prüfen:
Reiserücktritt-VS nur bei MC-Kartenzahlung der Reise gültig?
Gilt die Krankenversicherung weltweit und wie viele Tage pro Reise und Jahr?
Ist eine Unfall-VS enthalten? Ist eine Verkehrsmittel Unfall-VS enthalten?
Wie hoch ist das voreingestellte Kreditvolumen?
MfG
Du solltest auf jedenfall checken wie lange die Karte am Stück gilt, denn m.W. gelten die meisten Versicherungen nur für max 45 Tage am Stück. Du überschreitest hier den Zeitraum schon um einiges.
naja, das lässt sich ja nachlesen! mach’ das doch einfach!
ansonsten, nachdem ich etliche reisekrankenversicherungen kenne würde ich mit 90%iger sicherheit behaupten, dass diese versicherung maximal 42 tage abdeckt, aber nicht deine benötigten zwei monate.
die barmenia bietet knapp 60 tage … ansonsten hansemerkur!
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Es geht mir wie gesagt speziell um die Auslands-Krankenversicherung.
„Diese Versicherung bietet Ihnen als Karteninhaber und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz bei unvorhergesehen eingetretenden Erkrankungen. Sie erhalten 100%igen Kostenersatz für medizinisch notwendige ärztliche und schmerzstillende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfach Füllungen, Arznei- und Heilmittel. Sie haben selbstverständlich 1.-Klasse-Status und können den Arzt oder das Krankenhaus frei wählen. Erstattung von Mehrkosten durch medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport eines Erkrankten an seinen ständigen Wohnsitz oder in das nächsterreichbare Krankenhaus ist ebenfalls gewährleistet.“
zum Versicherungsschutz:
„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ersten 60 Tage (maximale Dauer des Vericherungsschutzes) eines jeden Auslandsaufenthalts innerhalb des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von jeweils 365 Tagen ab Aushändigung der Kreditkarte“