Hallo zusammen,
Folgender hypothetischer Fall: X habe von 2012 - 2015 ein konsekutives Masterstudium absolviert.
Ist es richtig, dass X die Studiengebühren als Verlust in die nächsten Jahre vortragen kann? Und zwar bis zu sieben Jahre lang. Ist das richtig?
Des Weiteren fängt X seinen ersten Job nach diesem Studium in der Schweiz an. Kann X trotzdem den Verlustvortrag für die nächsten Jahre geltend machen und nutzen, auch wenn er dann anschließend nach Deutschland zurückkehrt?
Lieben Dank!