Mastleuchten

Hi @ll.

Kann mir jemand sagen wo ich nachsehen kann wie der vorschriftsmäßige Einbau einer 3,5m Mastleuchte vorzunehmen ist. Nicht der elektrische Anschluss, sondern Einbautiefe, Größe des Fundamentes, Blitzschutz ( Banderder ) nötig? usw.
Danke für konstruktive Antworten BW

Kann mir jemand sagen wo ich nachsehen kann wie der
vorschriftsmäßige Einbau einer 3,5m Mastleuchte vorzunehmen
ist. Nicht der elektrische Anschluss, sondern Einbautiefe,

Ist ganz einfach…
Wenn Du eine Lichtpunkthöhe von 3,5m hast, müssen diese 3,5m aus dem Boden schauen :smile:
Wenn er ganz verschwunden ist, ist er zu tief eingegraben. :smile:

Größe des Fundamentes, Blitzschutz ( Banderder ) nötig? usw.

Ein Fundament ist nicht notwendig da eine Platte am Mastfuß vorhanden ist.
Der Mast wird über die Zuleitung geerdet. Eine zusätzliche Erdung ist nur in besonderen Bereichen Vorgeschrieben.

Gruß
Holger

Hi BüWu,

Keine Ahnung! … aber das ist nicht der Grund warum ich darauf antworte. Will auch gar nicht lang in meinen Eli-Unterlagen schmökern, da steht sowieso nichts darüber drin.

Deine Vorgehensweise sollte wie folgt sein:
1.) uns fragen…prima, hast du jetzt, gewünschtes ergebnis nicht bei?
2.) Allseits bestens bekannte Suchmaschine der Fa. Guuugel befragen, (Mastleuchte&BlitzschutzVorschrift …), aber höchstens 10min. lang
3.) gewünschten Hersteller der Mastleuchte anrufen, das Fundament schreibt er vor und die Erdung kann er dir auch erklären.
4.) Architekturbüro anrufen oder
5.) Baufirma anrufen und kostenlos Angebot machen lassen, da stehts dann drin!
6.) auf bessere Antworten warten !?

lG Schorsch

Ja, genau auf solche Antworten habe ich gewartet :frowning: :frowning: :frowning:

Ich habe eine Firma mit der Aufstellung der Leuchten beauftragt, aber ich möchte gerne kontrollieren ob das auch richtig gemacht wird.
Deutsche Handwerker machen ja keinen Pfusch, aber manchmal schon…
Und dem möchte ich vorbeugen

Grüße BW

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nochmal hallo,

…Handwerker kontrollieren… nachvollziehbar.

aber der Weg dahin ist scheinbar recht steinig? Also nochmal für dich:

Du kannst jetzt a.) tagelang auf weitere Antworten warten und hoffen daß von den Aussagen eine richtige dabei ist
oder b.) du rufst jetzt 14Uhr10 eine Blitzschutzfirma aus dem Telefonbuch an und fragst nach dem erforderlichen Blitzschutz für deine Leuchten, da hast du um 14.20Uhr eine verlässliche Aussage!

Das nötige Fundament erfragst du bitte einfach beim Hersteller, der weiss es!

nochmal Gruß

Moin,

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Zitat:
Für die Berechnung und Auslegung der Gründung und des Fundamentes
gelten die DIN VDE 0211 und DIN 1045,
die auch Hinweise für die Beurteilung des Baugrundes hinsichtlich Tragfähigkeit geben.

mfg
W.