Material für druckhaltende Ausrüstungsteile nach DGRL/PED

Hallo Gemeinde,

darf man für druckhaltende Ausrüstungteile welche nach DGRL/PED gem. Artikel 3 Absatz 3 kategorisiert sind für den Grundkörper Bleche aus AL-Legierung 5038 H111 verwenden?

Danke im Voraus

Der Rabe

Hallo Corvus

Die unterschiedlichen Ausdehnungs Koeffizienten bei Wärme und Druck zum Grundmaterial (angenommen Stahl) verhindern das.
Gruß
R.

Moin, R.,

Grundmaterial

heißt das nicht Grund Material?

Gruß Ralf

OT Begründung
Hallo Ralf

Zum Wieder Einstig habe ich mir vorgenommen auf keinen Fall auf solches pea picking oder nur Kleingeschriebenes oder „saloppe“ Formulierungen zu reagieren.
Das wird auch die einzige Erklärung sein.
Gruß R.

Hi,

Die unterschiedlichen Ausdehnungs Koeffizienten bei Wärme und
Druck zum Grundmaterial (angenommen Stahl) verhindern das.
Gruß
R.

Deine Antwort ist keine Antwort, denn diese geht am Thema vorbei. Diese Ventile sind in Betrieb bei Temperaturen von -196°C mit einem Abschlußkörper aus 1.4404/316L.
Meine Frage zielte auf das „Darf man“. Als Analogie zu Flanschen nach EN 1092-1 die auch nicht aus Blech hergestellt werden dürfen und daher auch geschmiedet herzustellen sind.

Gruß vom Raben