Hallo,
im Normalfall ist es so, dass die Versicherungsgesellschaften nach einer Deckungszusage im Schadenfall grünes Licht geben und der Schaden behoben werden kann ( Raparaturfirma ). Nach Einreichung der Gesamtrechnung, wird diese dann direkt abgerechnet.
Im beschriebenen Fall ist es so, Material = Kosten Versicherungsnehmer
zzgl. der nachzuweisenden Arbeitszeit x 12,50€ je Stunden, die mittels eines Formlosen Schreibens mit eingeriecht werden können.
Da die Versicherungsgesellschaft einiges spart im Vergleich zu einer „normalen“ Handwerker Rechung, würde ich um einen Deckungsscheck bitten ( Vorzahlung ). Bei dieser Schadenshöhe kommt in den meisten Fällen auch kein Sachverständiger, der eine Vollmacht für so etwas hat.
Am besten, mit der Gesellschaft sprechen, Situation verdeutlichen.
Wenn kein Gehör am anderen Ende, dann um einen Auszahlungsbevollmächtigten bitten, der einen Verrechnungsscheck vorlegt, zur Kostenerstattung des Material, alles andere wird dann schriftlich nachgereicht!
Viele Grüße
und eine baldige Schadensbehebung!!!