Hallo,
es ist ja viel geregelt in deutschen Landen.
Gibt es ein Gesetz o.ä, welches vorschreibt, dass die einzelnen Bauteile in der Bauanleitung aufgeführt werden müssen?
Bspl. Bauanleitung Möbel -> Jeweilige Anzahl der verschiedenen Schrauben und sonst. Teile wird angegeben.
ms
Hallo,
Gibt es ein Gesetz o.ä, welches vorschreibt, dass die
einzelnen Bauteile in der Bauanleitung aufgeführt werden
müssen?
BGB §434 Abs. 2 ist das einzige, was dem ansatzweise nahe kommt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Gruß
S.J.
Hallo,
danke, das kam mir auch in den Sinn. Leider konnte ich hieraus keine Pflicht ableiten, dass die Einzelteile aufgelistet werden müssen.
Ich wollte die Frage auch gerade löschen, da sich mein Problem gelöst hat.
Ich habe eine Seite entdeckt, wo ich die benötigte Teileliste abfragen kann.
ms