Hallo an alle!
Ich habe eine ganz wichtige Frage, die den gesamten 12. Jahrgang unserer
Gesamtschule in NRW betrifft. Und zwar ist für morgen eine Matheklausur des
Mathematik-GK angesetzt. Zuvor war der Lehrer einige Zeit lang krank und war für
uns Schüler auch nicht zu erreichen. Dementsprechend bekamen wir keinerlei
Informationen zur Klausur. Dem hinzufügend ist der Unterricht zuvor auch oftmals
ausgefallen, sodass nahezu 100% des Kurses den Stoff für die Matheklausur nicht
ansatzweise können. Wir wissen auch nicht, welcher Stoff relevant für die
Klausur ist.
Da es uns nicht ermöglicht wurde, Kontakt mit dem Lehrer aufzunehmen, oder
Informationen von ihm zu erhalten, sehen wir es nicht ein, die Klausur unter
derartigen Bedingungen zu schreiben.
Welches Recht haben wir als Schüler, den Termin der Klausur zu verschieben?
Keiner von uns hat vor, die morgige Klausur zu schreiben. Jedoch gehen wir
natürlich alle die Gefahr ein, ein „ungenügend“ zu kassieren. Das wollen wir
natürlich nicht.
Wir haben bereits Kontakt zu diversen Beratungslehrern aufgenommen, die unsere
Meinung (der Schüler) unterstützen. Jedoch scheinen diese auch nicht aufgeklärt
in Bezug auf das aktuelle Schulgesetz zu sein.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und bedanke mich schon einmal im
Voraus! Danke!
Liebe Grüße,
Crewn