Hallo,
der Ausgangspunkt bei der Sache mit dem „einschließenden“ und dem „ausschließenden“ oder sind Sätze, in denen ein einzelnes „oder“ vorkommt. Also: Da ist ein Satz und in diesem steht irgendwo mittendrin ein „oder“. Von diesen Sätzen gibt es sehr viele.
Beschafft man sich nun eine größere Anzahl von „oder“-Sätzen und denkt genauer über sie nach, so wird man eine erstaunliche Entdeckung machen. Und zwar diese: Bei manchen Sätzen ist das „oder“ darin so zu verstehen, daß der „Beides“-Fall (*) zulässig/erlaubt/sinnvoll ist. Bei anderen Sätzen ist es dagegen so zu verstehen, daß der „Beides“-Fall verboten/unzulässig/sinnlos ist.
Hier habe ich zwei Beispiele:
Beispiel 1:
„Bitte bringen Sie ihren Personalausweis oder Ihren Reisepaß mit“.
Das ist ein Beispiel für einen Satz, wo der „Beides“-Fall erlaubt/zulässig ist. Denn jemand, der beides mitbringt, kommt deshalb nicht in Schwierigkeiten.
Beispiel 2:
„Als Hauptgewinn winkt ein Einfamilienhaus oder 500000 € in bar“.
Das ist ein Beispiel für einen Satz, wo der „Beides“-Fall verboten/unzulässig ist. Jedem Leser dieses Satzes ist klar, daß ein Teilnehmer im Gewinnfall nicht beides beanspruchen kann.
Daraus lernen wir:
Das „oder“, das in den beiden Sätzen je einmal steht, ist nicht dasselbe. Obwohl beide durch die haargenau gleiche Buchstabenfolge „o-d-e-r“ gebildet werden, drücken sie etwas unterschiedliches aus!
Wie könnte man die beiden „oder“ aus den obigen Beispielsätzen genauer beschreiben? Nun, so: Das „oder“ in Beispiel 1 ist ein „Beides-Fall- ein schließendes oder“, wohingegen das „oder“ in Beispielsatz 2 ein „Beides-Fall- aus schließendes oder“ ist. Da diese Formulierung für den Alltagsgebrauch nun ziemlich umständlich wäre, hat man sich darauf geeinigt, die „oder“ kurz einfach „einschließend“ und „ausschließend“ zu nennen.
Also: Ist der „Beides“-Fall in einem „oder“-Satz zulässig/erlaubt/sinnvoll, dann sagt man, das „oder“ sei „einschließend“. Ist dagegen in einem „oder“-Satz der „Beides“-Fall verboten/unzulässig/sinnlos, dann sagt man, das „oder“ sei „ausschließend“. Das ist die Definition der Begriffe einschließend/ausschließend als Attribute für „oder“.
In Kurzform:
„Beides“-Fall eingeschlossen das „oder“ wird „einschließend“ genannt.
„Beides“-Fall ausgeschlossen das „oder“ wird „ausschließend“ genannt.
Gruß
Martin