Matratzenreklamation

Hallo zusammen!

Ich habe folgende Rechtsfrage: Wenn sich jemand eine Matratze (z.B. die Dunlopillo Nightwish Platin (H3), Hartschaum, bei Karstadt) gekauft hat und es nach 4 Wochen eine Kuhle gibt (direkt nach dem Aufstehen 5 cm, dauerhaft 2-3 cm), ist das ein Reklamationsgrund?

Zudem habe ich häufig morgens Rückenschmerzen, was ich vorher nie hatte.

Wenn laut einiger Quellen im Internet andere Kunden das gleiche Problem haben, ist es dann auch gegenüber dem Verkäufer möglich zu argumentieren, dass man das Geld zurückwill?

Was ist zudem die richtige Vorgehensweise, sollte man sich in dem theoretischen fall besser an Karstadt oder an Dunlopillo wenden? Sollte man das per Brief machen, damit man sozusagen was Schriftliches hat? Reicht eine E-Mail?

Danke und Gruß,
Jan

Hallo,

Ich habe folgende Rechtsfrage: Wenn sich jemand eine Matratze
(z.B. die Dunlopillo Nightwish Platin (H3), Hartschaum, bei
Karstadt) gekauft hat und es nach 4 Wochen eine Kuhle gibt
(direkt nach dem Aufstehen 5 cm, dauerhaft 2-3 cm), ist das
ein Reklamationsgrund?

das ist keine Rechtsfrage, sondern eine, die man einem Matrazenfachmann fragen sollte. Aus rechtlicher Sicht muss die Sache die vertragliche bzw. übliche Beschaffenheit aufweisen.

Zudem habe ich häufig morgens Rückenschmerzen, was ich vorher
nie hatte.

Dann hat man eine falsche Matratze gekauft, kann aber sicher nicht jemand anderen dafür verantwortlich machen.

Wenn laut einiger Quellen im Internet andere Kunden das
gleiche Problem haben, ist es dann auch gegenüber dem
Verkäufer möglich zu argumentieren, dass man das Geld
zurückwill?

Auch wenn eine Sache mangelhaft ist, kann man zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Ein Anspruch auf „Geld zurück“ besteht grundsätzlich erst Mal nicht.

Was ist zudem die richtige Vorgehensweise, sollte man sich in
dem theoretischen fall besser an Karstadt oder an Dunlopillo
wenden?

Was hat der Verkäufer mit dem Hersteller zu tun? Gar nichts. Man wendet sich an den, mit dem man einen Vertrag geschlossen hat, denn ein solcher ist Grundlage überhaupt Ansprüche stellen zu können.

Sollte man das per Brief machen, damit man sozusagen
was Schriftliches hat? Reicht eine E-Mail?

Man sollte so reklamieren, dass man es später belegen kann.

Gruß

S.J.