Mauer an Grundstücksgrenze

Hallo, rein Interesse halber: sagen wir ein Besitzer eines Eckhauses einer Reihenhausreihe wollte seinen kleinen Vorgarten durch eine Stein-Mauer eingrenzen (eine dieser Mauern bei der die Steine in Metall"körbe" gegeben werden). Dürfte er dies ohne Zustimmung der Nachbarn, wenn ja wie hoch dürfte so eine Mauer sein und müsste diese Höhe auch auf der Seite eingehalten werden an die kein Nachbar grenzt?

P.S. Die Mauer würde dann auf einer Seite natürlich genau an der Grundstücksgrenze zum Nachbar-Reihenhaus liegen.

Vielen Dank & Gruß
Amazoe

Landesbauordnung
Bebauungsplan
örtliche Bauvorschriften
Grundbucheintrag
privatrechtliche Vereinbarungen
Nachbarrechtsgesetz

An diesen Stellen könnte etwas darüber stehen. Da zu keinem der Punkte eine Angabe gemacht wurde, fällt die Antwort schwer …

vnA