Tach, erstmal.
Auf dem Nachbargrundstück zu einer Wohnungseigentumsanlage wurden Neubauten errichtet. Dieses Grundstück hat eine gemeinsame Grenze nur mit dem Sondereigentum eines der Eigentümer gemeinsam.
Der „neue“ Nachbar und der „alte“ Miteigentümer wollen eine teure Mauer errichten und die übrigen Miteigentümer an den Kosten beteiligen.
Weiß jemand Bescheid, bis zu welchem Aufwand (Jägerzaun, Metallzaun, Mauer) dies möglich ist oder kennt jemand eine Internetquelle hierzu?
Danke für jeden Rat.
Chippie
Tach, erstmal.
Auf dem Nachbargrundstück zu einer Wohnungseigentumsanlage
wurden Neubauten errichtet. Dieses Grundstück hat eine
gemeinsame Grenze nur mit dem Sondereigentum eines der
Eigentümer gemeinsam.
Der „neue“ Nachbar und der „alte“ Miteigentümer wollen eine
teure Mauer errichten und die übrigen Miteigentümer an den
Kosten beteiligen.
Solche „Aktionen“ sind nur dann möglich, wenn die Eigentümergemeinschaft diesem zustimmt bzw. zugestimmt hat, denn die „Nutzung“ von Sondereigentum unterliegt der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
Ist Sache des Hausverwalters, der kann da nicht „wirken und werkeln“ wie er will, sondern benötigt dazu die Zustimmung der Miteigentümer.
Siehe: Wohnungseigentum bzw. Sondereigentum.
mfg
peter
Weiß jemand Bescheid, bis zu welchem Aufwand (Jägerzaun,
Metallzaun, Mauer) dies möglich ist oder kennt jemand eine
Internetquelle hierzu?
Danke für jeden Rat.
Chippie