Mauer beschädigt? und jetzt?

Hallo,

nehmen wir an, ein Mitarbeiter eines großen Energierießen fährt mit seinem VW T5-Transporter volle Bulle gegen/auf die Mauer eines Grundstückseigentümers. Er beschädigt also die „Palisaden“. Eine Palisade bricht durch. Weitere sind zerkratzt. Ein Stück der Mauer bricht heraus (etwa 2 Meter lang" und ist verschoben. Die Palisaden gibt es nirgendwo mehr zu kaufen. Und die Grundstücksumfriedung müsste komplett (mit ähnlichen Palisaden) erneuert werden, um ein Bild herzustellen, welches in Erscheinung und Ordentlichkeit einigermaßen dem früheren entspricht.

Kann der geschädigte Grundstückseigentumer von der Haftpflichtversicherung des Gegners verlangen, dass diese die komplette „neue Mauer“ also die Palisaden und die damit verbundenen Arbeiten (herausnehmen der alten, Entsorgung dieser und einsetzten der neuen Palisaden…) bezahlt? Immerhin ist ja nur eine Palisade kaputt gegangen. Ausgetauscht werden müssten hier einige hundert!

Was meint Ihr dazu?

Hi!

Ich würde das Stichwort hier bei der Schadenminderungspflicht des Geschädigten sehen.
Es dürfte günstiger sein, eine Palisade manuell vom Schreiner nachfertigen zu lassen.

Möglicherweise sollte hier ein Baugutachter zu Rate gezogen werden. Diesen dürfte die gegnerische Versicherung bezahlen müssen.

Eine Komplettsanierung des Außenbereiches jedoch würde ich als schwer durchsetzbar ansehen…

Grüße,

Mathias

nehmen wir an, ein Mitarbeiter eines großen Energierießen
fährt mit seinem VW T5-Transporter volle Bulle gegen/auf die
Mauer eines Grundstückseigentümers. Er beschädigt also die
„Palisaden“. Eine Palisade bricht durch. Weitere sind
zerkratzt. Ein Stück der Mauer bricht heraus (etwa 2 Meter
lang" und ist verschoben. Die Palisaden gibt es nirgendwo mehr
zu kaufen. Und die Grundstücksumfriedung müsste komplett (mit
ähnlichen Palisaden) erneuert werden, um ein Bild
herzustellen, welches in Erscheinung und Ordentlichkeit
einigermaßen dem früheren entspricht.

Kann der geschädigte Grundstückseigentumer von der
Haftpflichtversicherung des Gegners verlangen, dass diese die
komplette „neue Mauer“ also die Palisaden und die damit
verbundenen Arbeiten (herausnehmen der alten, Entsorgung
dieser und einsetzten der neuen Palisaden…) bezahlt?
Immerhin ist ja nur eine Palisade kaputt gegangen.
Ausgetauscht werden müssten hier einige hundert!

Was meint Ihr dazu?

Hi!

Ich würde das Stichwort hier bei der Schadenminderungspflicht
des Geschädigten sehen.
Es dürfte günstiger sein, eine Palisade manuell vom Schreiner
nachfertigen zu lassen.

Habe ich vergessen zu erwähnen: Bei der Palisade handelt es sich also um eine Palisade aus Stein. Da kann ein Schreiner wahrscheinlich nichts machen :wink:

Möglicherweise sollte hier ein Baugutachter zu Rate gezogen
werden. Diesen dürfte die gegnerische Versicherung bezahlen
müssen.

Das ist eine gute Idee. Wäre vorher abzuklären ob sie die kosten trägt.

Wäre es nicht auch denkbar, dass die Versicherung eine Art Ausgleichszahlung leistet und der Schaden nicht behoben wird. Eine vollständige „Wiederherstellung“ würde wahrscheinlich 25.000 - 30.000 € kosten. Alleine die PAlisaden kosten über 10.000 €. Und die Arbeitsstunden sind ja immerhin der größte Batzen!

Kann der geschädigte Grundstückseigentumer von der
Haftpflichtversicherung des Gegners verlangen, dass diese die
komplette „neue Mauer“ also die Palisaden und die damit
verbundenen Arbeiten (herausnehmen der alten, Entsorgung
dieser und einsetzten der neuen Palisaden…) bezahlt?

Dieses Verlangen wäre zum Scheitern verurteilt. Der Geschädigte kann verlangen, dass die beschädigten Palisaden ausgetauscht werden, mehr nicht. Außerdem sollte bedacht werden, dass Schadensersatz nur für den Zeitwert geleistet wird. D.h. je nach Alter der Umfriedung wird ein Abzug vorgenommen. Es könnte sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten, seine Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Habe ich vergessen zu erwähnen: Bei der Palisade handelt es
sich also um eine Palisade aus Stein. Da kann ein Schreiner
wahrscheinlich nichts machen :wink:

Ein guter Schreiner weiß auch, wo im Ort der nächste Steinmetz zu finden ist.

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