Mauer von Angrenzer behindert Hausbau - Wer zahlt?

Hallo zusammen,

wir bauen zusammen mit dem Nachbarn in Baden Württemberg eine DHH.

An der langen Seite des Grundstücks (beide DHH) wurde von unseren Nachbarn (die schon länger im Neubaugebiet ihre DHH’s errichtet haben) eine Stützmauer errichtet. Ihr Grundstück ist erhöht, sozusagen eine erhöhte Terrasse.

Wir haben im letzten Jahr das Grundstück gekauft, die Mauer stand schon.

Nun folgendes: Damit der Mauer nichts passiert, und Bauarbeiten ungehindert verlaufen und wir später keine Schäden der Mauer an unserem Haus zu befürchten haben, sieht es aktuell so aus, dass wir die Mauer vor dem Aushub abtragen müssen, und nachdem das Kellergeschoss gebaut wurde die Mauer wieder aufbauen.
Zusätzlich muss aber laut Statiker die Mauer noch mit einer T-Steinkonstruktion in der Erde zwischen der bestehenden Mauer, und den dazukommenden Reihen (wir haben ne Aushubtiefe von mehreren Metern) gestützt werden. Zur Info, die Mauer des Nachbarn steht zirka 10 an unserer Grenze.

Nun ist die Frage? Wofür müssen wir aufkommen, wofür der Nachbar? Wie greift das Nachbarschaftsrecht, betreffend zum Beispiel §9? Muss der Nachbar sorge tragen, bzw. hätte er vor Jahren bedenken müssen, dass in den kommenden Jahren ein Nachbar unten baut, und seine Mauer aktuell dafür nicht sicher ist? Der Bebauungsplan des Neubaugebietes ist bekannt, ein Hausbau war auch natürlich auf unserem Grundstück vorgesehen.

Danke für die Hilfe.

Hallo,
das Nachbarschaftsrecht ist von Land zu Land und kann sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt werden. Wenden sie sich an das Bauamt der zuständigen Gemeinde und nehmen sie Einsicht in die Bauordnung, diese kann ihre Frage mit Sicherheit richtig beantworten… Meine Logik sagt mir, dass evtl. sie allein für die Kosten aufkommen müssen, das muß aber nicht sein. Alles Gute

Hallo,
ich bin zwar kein Experte im Baurecht aber zuerst sollten Sie die Konfrontation mit dem Nachbarn vermeiden und mit ihm reden. Wie weit soll denn das Haus von der Grundstücksgrenze gebaut werden? Vielleicht reicht es schon die Mauer mit Stahlträgeren welche in den Boden gerammt werden abzustützen.
Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen.
Gruss
Bernd

Hallo,

also rechtliches kann ich dazu nichts sagen.

Aber der §9 des Nachbarschaftsgestzes, regelt es ja eigentlich schon, wie zu Verfahren ist. Wenn das Nachbargrundstück höher liegt,bzw. die Terasse, dann müsste er auch dafür sorgen, dass diese Mauer nicht auf dein Grundstück abstürzen könnte. Ich denke, wenn er die Erhöhung des Grundstückes selber vorgenommen hat, dann hast du vlt. gute Karten, sich auf §9 beziehen zu können. Positiv ist ja auch, dass der Bebauungsplan bekannt ist und er mit einem Neubau deinerseits rechnen musste.

Ich hoffe mal, dass Du rechtschutzversichert bist und dementsprechend einen Anwalt hinzu ziehst.

Über eine Rückinfo, würde ich mich sehr freuen, wie das ganze dann ausgegangen ist. Ich lerne gerne dazu! Danke

Viel Glück und schöne Grüße aus dem Rheinland

Maik

Hallo Ula,

es ist so, dass das Baurechtsamt sich mit einem Schreiben sozusagen aus der Sache raushält und auf das private Nachbarschaftsrecht verweist, gerade auf Paragraph 9, und und sollten das persönlich darüber regeln.

Hallo Bernd,

wir haben schon einen ersten Termin mit den Nachbarn gehabt, auf Konfrontation sind wir nicht aus sondern wollen die Sache vernünftig regeln. In diesem Termin ging es erst einmal darum das etwas gemacht werden muss, was darauf ist nun der Statiker angesetzt, und die ersten Punkte habe ich dazu ja in der Frage beschrieben.

Unser Haus selber muss mit einem Abstand von zirka 3 Metern von der Grenze gebaut werden. Allerdings ist der Druck von der Mauer wohl so groß (Mauerhöhe zirka 1,65), dass wir Vorbeugungen treffen müssen.

Hallo Maik,

die Erhöhung war schon als die Grundstücke zum Verkauf ausgeschrieben waren, allerdings sollten es nie verlängerte Terrassen werden die nun als längerer Garten genutzt werden, dass ist aber eine andere Geschichte. Die Mauer selber wurde dann vom Bauträger der Nachbarn errichtet.

Hallo Bauherr13,

ich würde erst einmal mit einer Tiefbaufirma sprechen. Die sind eigentlich für solche Probleme wie ihr habt spezialisiert.
Über die Kosten werdet ihr Euch wohl oder übel mit Eurem Nachbar einigen müssen.
Gruss
Bernd

Hallo,

Als Bayer kann ich für BW nicht mitreden, auch insgesamt eher am Rande meines Wissensbereichs.

Allerdings fällt mir Spontan ein Paragraf aus dem BGB ein:
http://dejure.org/gesetze/BGB/909.html

Allerdings könnten sich auch aus §§912+922 BGB noch Vorteile (Kostenbeteiligung) und Nachteile (Mitsprache der Nachbarn) ergeben.

Sorry…

Grüße
Lumpi