Hallo zusammen,
wir bauen zusammen mit dem Nachbarn in Baden Württemberg eine DHH.
An der langen Seite des Grundstücks (beide DHH) wurde von unseren Nachbarn (die schon länger im Neubaugebiet ihre DHH’s errichtet haben) eine Stützmauer errichtet. Ihr Grundstück ist erhöht, sozusagen eine erhöhte Terrasse.
Wir haben im letzten Jahr das Grundstück gekauft, die Mauer stand schon.
Nun folgendes: Damit der Mauer nichts passiert, und Bauarbeiten ungehindert verlaufen und wir später keine Schäden der Mauer an unserem Haus zu befürchten haben, sieht es aktuell so aus, dass wir die Mauer vor dem Aushub abtragen müssen, und nachdem das Kellergeschoss gebaut wurde die Mauer wieder aufbauen.
Zusätzlich muss aber laut Statiker die Mauer noch mit einer T-Steinkonstruktion in der Erde zwischen der bestehenden Mauer, und den dazukommenden Reihen (wir haben ne Aushubtiefe von mehreren Metern) gestützt werden. Zur Info, die Mauer des Nachbarn steht zirka 10 an unserer Grenze.
Nun ist die Frage? Wofür müssen wir aufkommen, wofür der Nachbar? Wie greift das Nachbarschaftsrecht, betreffend zum Beispiel §9? Muss der Nachbar sorge tragen, bzw. hätte er vor Jahren bedenken müssen, dass in den kommenden Jahren ein Nachbar unten baut, und seine Mauer aktuell dafür nicht sicher ist? Der Bebauungsplan des Neubaugebietes ist bekannt, ein Hausbau war auch natürlich auf unserem Grundstück vorgesehen.
Danke für die Hilfe.