Mauer weg - Zaunlücke

grüßt euch,

beim Abriß alter Gebäude zweier Eigentümer und Neubau des Eigentümers links wurde zwischen den zwei Grundstücken ein Stück hoher Mauer eines alten Gebäudes vom Eigentümer rechts stehengelassen zum Ärger von Links. Der Eigentümer links hat das offene Stück durch einen Zaun geschlossen. Nun soll die Mauer doch weg. Wer müßte die Lücke schließen? Rechts sagt, links ist zuständig oder das Stück bleibt offen. Links sagt, Rechts hätte die Mauer ja gleich wegmachen können. Dann hätte er auch gleich den Zaun durchgängig anbringen können. Außerdem hat Links inzwischen hinter der Mauer seinen „Grillplatz“ angelegt und damit aus der Not eine Tugend gemacht und ist jetzt sauer auf Rechts, weil er ihm den Schutz durch die Mauer wegmachen will.

Was meint Ihr?

LG,
Hannelore

Hallo

ich meine, dass man es Links anscheinend nie recht machen kann.

Gruß
smalbop

PS: Wäre der Zaun gleich auf ganzer Länge angebracht worden, wären die zusätzlichen Kosten damals schon entstanden. Links hätte den Zaun aber auch damals schon vor der Mauer durchziehen können.

Das Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes gibt Auskunft darüber, wer einfrieden muss.

Hallo,

interessant wäre, was hier Bebauungsplan, (falls vorhanden) kommunale Einfriedungssatzung und Landesbauordnung aussagen.

Ansonsten gäbe es noch die §§921/922 BGB, die Besagen, dass eine Änderungen der Grenze der gemeinsamen Zustimmung bedarf.

Aber wie dem auch sei: Nachbarschaftsstreit ist meist eine Geschäft das beide Seiten verlieren.

Kreide fressen, Honig schlucken, Bier in den Korb und mit dem Nachbarn eine vernünftige Lösung erarbeiten. Lieber 100 Euro mehr bezahlen (sonst bekommt am Schluss der Anwalt 500 von Dir :frowning:

Viele Grüße

Lumpi

wem gehört die mauer?
beiden?
dann müssen die sich wohl einigen…